Was hältst du von diesem Teil des Selbstbestimmungsgesetzes ?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Schlecht 67%
Gut 27%
7%

7 Antworten

Schlecht

Das ist übertrieben. Ist ja teurer als eine Beleidigung.

Woher ich das weiß:Hobby
Schlecht

Glaubt nur nicht, dass die Leute die sich haben umbenennen lassen, auch nur den kleinsten Vorteil durch so ein Gesetz haben. Viele werden als Gegenreaktion diejenigen die ihr Geschlecht haben ändern lassen, völlig ignorieren, sich gar nicht mit ihnen unterhalten und auch nicht mit Dritten über sie sprechen wollen. So reagiere auch ich, wenn man mir irgendwelche Vorschriften zur Verwendung von Sprache machen will. Im übrigen stünde sowieso Aussage gegen Aussage, wenn es um die Verwendung mündlicher Sprache geht und ich hätte kein Problem, notfalls auch einen "Zeugen" zu bekommen, der nie dabei war.

Der Schuss der "Grünen" (und ähnlicher komischer Leute) geht nach hinten los.

Schlecht

In der beschlossenen Ausschussfassung sind es inzwischen sogar bis zu 10.000 Euro (siehe § 14 SBGG)! Entscheidend ist, dass der Person dadurch "absichtlich geschadet" wird. Dies wird aber sehr wahrscheinlich bereits durch die bloße Ansprache mit dem falschen Vornamen sowie dem "falschen" Geschlecht unterstellt. Beim Namen juckt es mich nicht. Ob "Markus" oder "Tessa" macht für mich keinen Unterschied. Ein Problem sehe ich jedoch darin, dass das bloße Aussprechen der biologischen Realität in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Deshalb meine Antwort "schlecht".

Schlecht

Weil hierdurch unschuldige Menschen, die Bloß die Wahrheit sagen grundlos zu Tätern gemacht werden. Außerdem sollte so etwas gar nicht erst bestraft werden.

FAKE steht so nicht im Gesetzt drin.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf

MrSamedi  15.04.2024, 13:46

Stimmt. Es sind jetzt bis zu 10.000 Euro.

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markboy  15.04.2024, 14:24
@MrSamedi

Entscheidend ist aber:

Ordnungswidrig handelt, wer ... die betroffene Person absichtlich schädigt

und nicht etwa wegen "Fahrlässigkeit"

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MrSamedi  15.04.2024, 14:33
@markboy

Wie ich in meiner Antwort auf die Frage schon schrieb, wird diese Schädigungsabsicht sehr wahrscheinlich bereits unterstellt, wenn man jemanden entsprechend der eigenen Realitätswahrnehmung mit dem angeblich "falschen" Geschlecht anspricht. Namen kann man ändern, soweit gehe ich mit. Aber das biologische Geschlecht ist ein unveränderlicher Fakt. Eine "Tessa" Ganserer ist biologisch männlichen Geschlechts und wird dies immer bleiben. Diese Tatsachenfeststellung wird einem jetzt schon als transfeindliche und damit böswillige Schädigung der Menschenwürde ausgelegt. Zukünftig kann das Aussprechen dieser Wahrheit sogar mittels Bußgeldern bestraft werden.

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markboy  15.04.2024, 14:44
@MrSamedi

Und was bitte zeichnet das Geschlecht als "Fakt" aus? Welches Geschlechtsorgan du hast? Ob du eine Gebärmutter hast? Welche Chromosomen du hast? Alle das muss nicht eindeutig sein.

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MrSamedi  15.04.2024, 14:47
@markboy

Einzig und allein die Art von Keimzelle, die ein Organismus produziert bzw. im späteren Leben produzieren wird, definiert das biologische Geschlecht.

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