müssen Hund abgeben weil nachbarn unterschriften gesammelt haben?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unsere ach so nette Nachbarin hat Unterschriften gesammelt damit unser Hund einen Wesenstest machen muss.... das Ordnungsamt hat sich schlapp gelacht und uns einen netten Brief geschrieben. In dem es heißt das sie sich in Nachbarschaftsstreit nicht einmischen. Wenn aber jemand generell Angst in unserer Straße hat (Vor Hunden allgemein) sollen wir sie doch speziell nur dort an Leinen damit Ruhe ist. Sie würden nichts unternehmen.

Ich habe mich ebenfalls schlapp gelacht. Aber da ich ja nett bin. Wenn ich in unsere Straße einbiege nehme ich den Hund an die Leine. Ansonsten läuft sie meist frei.

Außerhalb unserer Straße will jeder unseren Hund streicheln, sei es ein Kind oder junge Mutter.... unsere ist sonst überall beliebt und als gut erzogener Sozialer Hund bekannt.

Also solche Unterschriften Aktionen bringen Ämter im besten Fall herzhaft zum lachen^^ Da aber ein Amt immer dazu verpflichtet ist irgendwie zu handeln wenn sich jemand beschwert schreiben sie einen Brief... damit kannst dir aber genauso gut den Hintern mit abwischen.

Du musst also deinen Hund nicht abgeben.

wart auf den Brief und dann sprich die leute direkt drauf an - vor allem wenn es nicht stimmt. Danach dem Vermieter schreiben: 1. was tatsächlich stimmt 2. was dier leute genau diorekt gesagt haben

Und dann abwarten und Tee trinken

Das hat weder Deine Nachbarin noch der Vorbesitzer des Hundes zu entscheiden! Sowas wird, wenn es überhaupt Grund für gibt, mit der Polizei geklärt. Die ich auch umgehend informieren würde, bevor die Sache noch eskaliert!

Der eigentuemer, also Vermieter, endscheidet ob die haltung eines hundes erlaubt oder untersagt wird. Ob sich da andere mieter oder nachbarn auf der strasse zusammen tun oder nicht und was diese dazu meinen spielt dabei nur eine untergeordnete rolle.

Der vermieter ist sicher verpflichtet den hausfrieden zu wahren, aber er muss auf die unterschriftensammlung nicht ein gehen.

Eine untersagung der haltung oder der wiederruf der genehmingung kann nur aufgrund objektiver fakten erfolgen. Diese wird der vermieter nun sammeln und sicher abwaegen wollen, wie das ergebnis aussieht liegt sicher auch an Dir.

Dies ergibt sich aus den diversen hoechstrichterlichen urteilen und wurde mit dem letzten urteil nochmals bestaetigt

Ähm nein weshalb es gibt doch keinen Grund!!!