Mündliche Prüfung nach schriftlicher Wiederholungsprüfung bei der IHK möglich?

2 Antworten

Es ist unter bestimmten Voraussetzungen mögliche eine mündliche Ergänzungsprüfung zu machen. Allerdings nur in den schriftlichen Prüfungsfächern.

Die Ergänzungsprüfung wird nur auf Antrag des Prüflings/Azubis vom Prüfungsausschuss abgenommen. Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn der Prüfling in max. 2 der schriftlichen Prüfungsfächer eine 5 (unter 50 bis 30 Punkte) geschrieben und das dritte Fach mit einer 4 (mindestens 50 Punkte) bestanden hat. Hat der Prüfling in einem Fach ein 6 (unter 30 Punkten), so ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich, selbst wenn die Noten in den anderen beiden Prüfungsfächern 4 oder besser sind.

Die mündliche Ergänzungsprüfung wird auch nur in einem der beiden nicht bestandenen Prüfungsfächer abgenommen. Sie dauert ungefähr 15 Minuten. In dieser Zeit stellt der Prüfungsausschuss mündlich Fragen, die sich auf den in der Ausbildungsordnung für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt beziehen. 

Die Bewertung der Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nach dem in der Prüfungsordnung festgelegten 100 Punkte-Schlüssel. Bei der Ermittlung des neuen Ergebnisses für das Prüfungsfach werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins gewichtet. 

Demnach ergibt sich folgende Berechnung: (Pkte. schriftl. x 2 + Punkte mündl. Epr.) : 3 = Punkte im Fach = Note 

Konkretes Beispiel:
In der schriftl. Prüfung sind 41 Punkte erreicht worden, in der Ergänzungsprüfung 77.
Demnach wäre die neue Note 53 Punkte (41 x 2 = 82 + 77 = 159 : 3 = 53) und die Prüfung bestanden.
Hätte der Prüfling in der Ergänzungsprüfung nur 62 Punkte erreicht, wäre die neue Note 48 Punkte, und die Prüfung nicht bestanden.

Sollte eine Ergänzungsprüfung möglich sein, ist eine entsprechendes Antragsformular den Ergebnissen für die schriftliche Abschlussprüfung beigefügt. Dieses Antragsformular muss je nach Ausbildungsberuf zu der "Praktischen Prüfung" oder "mündlichen Prüfung" mitgebracht werden.

Dadurch soll gewährleistet sein, das der Prüfungsausschuss nach Abnahme der Leistungen dem Prüfling mitteilen kann, ob dem Antrag stattgegeben wird und wann die mündliche Ergänzungsprüfung stattfindet. Für diese Prüfungsteilnehmer endet die Prüfung dann erst nach Abschluss der mündlichen Ergänzungsprüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn die für das Bestehen generell erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Um in die mündliche Prüfung zu kommen musst Du erst einmal die schriftliche Prüfung schaffen. Warum sollte man seine Note noch verbessern? Bestanden ist bestanden!

Worüber reden wir hier eigentlich? Ausbildung? Fortbildung? Weiterbildung?

Bei einer Fortbildung wird halt ein Fachgespräch geführt um zu gucken wie gut man sich mit der Matierie vertraut hat und in der Lage ist den gelernten Stoff auch treffsicher anzuwenden. Danach bekommt man sein Zertifikat und gut ist. Ob man die Prüfung zum (z.B.) Bilanzbuchhalter mit 2 oder 4 bestanden hat spielt absolut keine Rolle. Man hat den Titel und darf damit "angeben".

Bei der Ausbildung setzt sich letztendlich die gesamte Note aus dem Teil der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zusammen. Zumindest war es damals bei mir so.