Mühlgebühren in der Betriebskostenabrechnung?

3 Antworten

Eine WEG kennt aber doch gar keine BK-Abrechnung, liefert auch keine.

Verteilt werden die Kosten und Lasten des Grundstücks, die gegenüber der WEG anfallen. Der Verteilerschlüssel wurde in der TE vereinbart.

Es gibt Gerichte, z.B. AG und LG Leipzig, die verlangen auch die Einstellung der Kosten und Lasten der jeweiligen Sondereigentümer, wie z.B. die für die Grundsteuer.

Der Verwalter darf also nicht eigenmächtig, kann auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der gelbe Sack/gelbe Tonne kosten gar nichts und dürfen in der Abrechnung auch nicht aufscheinen. Die bezahlt der Verbraucher bereits mit dem Einkauf von Verpackungen etc, die entsprechend gekennzeichnet sind.

Ansonsten kommt es darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Weiteres findest du hier: https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/mietrecht-und-wohnungseigentumsrecht/muellgebuehren-rechtsgrundlagen-zur-abrechnung/

Die Nebenkosten müssen nur nachvollziehbar sein. Dabei ist es durchaus üblich, die Gebühr auf die Kopfanzahl zu verteilen.

Eine Familie mit kleinen Kindern verursacht nun mal mehr Müll, als ein Single-Haushalt.

GabrielaM00000 
Fragesteller
 23.12.2020, 18:54

ja. aber genau so wird es eben nicht berechnet. es geht nach m2! Aber dankeschön.

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