Mühlgebühren in der Betriebskostenabrechnung?
Hallo.
Bisher hatten wir innerhalb einer Eigentümergemeinschaft die jährliche Abfallgebührenrechnung. Diese setzte sich zusammen aus:
- einer Sockelgebühr (Höhe ist abhängig von der Anzahl der Mülltonnen für Gelben Sack, Papier und Bio) Diese Summe wurde dann durch die Anzahl an Hausbewohnern (nicht Wohneinheiten!) geteilt. Dadurch ergab sich die Höhe der Sockelgebühr je Wohneinheit.
- Da jede Wohneinheit eine codierte Hausmülltonne besitzt, errechnet die Abfallwirtschaft den Betrag bzgl. Hausmüll für jede Wohneinheit separat.
Aus 1 + 2 ergaben sich die Müllgebühren.
Jetzt haben wir eine neue Hausverwaltung. Diese berechnet jetzt aber die Müllgebühren nicht mehr nach o.g. Modell, sondern bezieht sich auf die Besitzverhältnisse. D.h. Quasi auf die m2. Was zur Folge hat, daß meine Nachbarin mit 2 Kindern letztes Jahr zwar viel öfters ihre Restmülltonne als ich rausgestellt hat. Und die Gelbe, Papier- und Biotonne viel mehr füllt als ich. Aber wegen ihrer annähernd gleich großen Wohnung jetzt genau soviel bezahlt wie ich. Bei mir haben sich die Kosten verdoppelt, bei ihr halbiert. Das ist doch ansich nicht gerechtfertigt!
Meine Frage: Ist es rechtens diesen speziellen Teil der Betriebskostenabrechnung seitens der Verwaltung derart abzurechnen?
Danke.
3 Antworten
Eine WEG kennt aber doch gar keine BK-Abrechnung, liefert auch keine.
Verteilt werden die Kosten und Lasten des Grundstücks, die gegenüber der WEG anfallen. Der Verteilerschlüssel wurde in der TE vereinbart.
Es gibt Gerichte, z.B. AG und LG Leipzig, die verlangen auch die Einstellung der Kosten und Lasten der jeweiligen Sondereigentümer, wie z.B. die für die Grundsteuer.
Der Verwalter darf also nicht eigenmächtig, kann auch nicht.
Der gelbe Sack/gelbe Tonne kosten gar nichts und dürfen in der Abrechnung auch nicht aufscheinen. Die bezahlt der Verbraucher bereits mit dem Einkauf von Verpackungen etc, die entsprechend gekennzeichnet sind.
Ansonsten kommt es darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Weiteres findest du hier: https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/mietrecht-und-wohnungseigentumsrecht/muellgebuehren-rechtsgrundlagen-zur-abrechnung/
Die Nebenkosten müssen nur nachvollziehbar sein. Dabei ist es durchaus üblich, die Gebühr auf die Kopfanzahl zu verteilen.
Eine Familie mit kleinen Kindern verursacht nun mal mehr Müll, als ein Single-Haushalt.
ja. aber genau so wird es eben nicht berechnet. es geht nach m2! Aber dankeschön.