Motorrad tunen legal?

4 Antworten

Ein legaler Weg wäre z.B.: Abnehmen. Bei der relativ geringen Leistung der kleinvolumigen Motoren macht sich Gewichtsersparnis schon bemerkbar. Ein paar Kilogramm weniger am Punkt, an dem die Leistung nicht mehr für weitere Beschleunigung ausreicht, und der Motor hat schon wieder ein wenig zusätzliche Reserven.

Lalalalaokokok 
Fragesteller
 03.06.2023, 14:55

Heisst, wenn jz zb jemand mit 80 kilo das motorrad auf topspeed getestet hat, könnte jemand mit 50 paar kmh mehr erreichen?

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Bushmills145  03.06.2023, 14:58
@Lalalalaokokok

Setz zwei Leute auf's Mopped, und schau ob du die selbe Endgeschwindigkeit erreichst. Bergab wohl schon, aber in der Ebene fehlt dir der "Anlauf" für Endgeschwindigkeit, und bergauf würdest du dann sowieso nicht wollen.

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dann würde aber nicht mehr Klasse A 1 gelten mit 16 Jahren. Vermutlich Fahren ohne Fahrerlaubnis A 2 & dann erst ab 18.

125er schneller machen? Legal unmöglich. Die geringe Motorleistung ist der limitierende Faktor und die kannst du legal nicht steigern. Zumindest nicht wenn du keinen großen Führerschein hast. Ansonsten ist es fahren ohne Fahrerlaubnis für die Klasse. Dies ist eine Straftat.

Tunen kannst du bei einer kleinen 125er eh nichts großartig. 10% Mehrleistung sind bei Saugmotortuning schon viel, sind bei einer legalen 125er halt lächerliche 1,5PS. Die realistisch erzielbare Mehrleistung ist aber deutlich geringer, wenn die Kiste zulassungsfähig sein soll.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer
migebuff  03.06.2023, 16:06

Eine auf 11 kW gedrosselte Zweitakter erreicht offen mühelos die doppelte Leistung.

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TK1138  03.06.2023, 18:39
@migebuff

Ich bin einfach mal nicht davon ausgegangen, dass der Fragesteller irgend eine Fast Oldtimer Maschine oder ein Wettbewerbsgerät fährt. Aber ja, ein Zweitakter kann bei gleichem Hubraum fast die doppelte Leistung erreichen

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Schneller ist kein Problem. Die Leistung erhöhen schon. Damit darfst du sie nicht mehr fahren. BE erloschen, Fahren ohne Führerschein. Schaue selbst in den Bussgeldkatalog.