Motorrad drosseln (Kawasaki z750)?

4 Antworten

Hallo,

schaden wird es ihr nicht, aber ...

... es wird eine Neuregelung bezüglich der Drosselung des Motorrads mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 geben.

Noch ist die Neuregelung nicht in Kraft und wann sie kommt ist auch unklar.

Du darfst aber nach Inkrafttreten der Neuregelung nur noch Motorräder die ungedrosselt eine Leistung von maximal 70 kW / 96 PS haben mit dem A2 gedrosselt fahren.

Die Kawasaki Z750 darfst du somit auch gedrosselt nicht fahren.

Einzige Hoffnung wäre dann die Besitzstandswahrung für diejenigen, die den A2 vor der Neuregelung gemacht haben. Sie ist zwar im Entwurf vorgesehen, ob sie aber auch so umgesetzt wird, das ist leider ebenfalls nicht sicher.

Da die meisten EU-Mitgliedsstaaten dies aber bereits gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt haben, darfst du in diesen die Z750 und alle anderen Motorräder über 70 kW / 96 PS schon heute nicht mehr fahren.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir direkt ein Motorrad mit 35 kW / 48 PS kaufst oder eins mit maximal 70 kW / 96 PS und das auf 48 PS drosselst.

Sich ein nicht diesen Vorgaben entsprechendes Motorrad zu kaufen, wäre wie Russisches Roulette. Im schlimmsten Fall bleibt es dann in der Garage stehen, bis du die Fahrerlaubnis Klasse A hast.

Viele Grüße

Michael

1234432 
Fragesteller
 30.10.2016, 00:29

okay , vielen dank für diese ausführliche Antwort Dann werde ich mich mal nach einer kleineren umsehen

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Schaden nicht aber nach der Zeit sollte man das Ding dann ganz neu einfahren  sonst kann es zu einem kapitalen Motorschaden kommen  nach einer Herz OP macht man ja auch kein Marathon mit oder 100 meter Sprints . 

Und das man mit dem Ding nicht mehr mit A2 fahren darf ist dir wohl klar wen die Änderung durch ist  .Dann ist das fahren ohne gültigen Füherschein wen man dich auf einem Bike über 70 KW offen antrifft .

So sieht die Reglung dann aus :

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. 

1234432 
Fragesteller
 30.10.2016, 02:48

wer hat sich dem Schmarrn eigentlich schon wieder ausgedacht

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Die hat Zuviel PS. Schau dir mal, wenn du's noch nicht gemacht hast, die Z800e an. Wurde extra für den A2 gebaut. Kannst du auf 48PS drosseln und offen hat sie 95PS und 806ccm

schädlich nicht, ABER: damit darfst nicht mehr ins Ausland fahren

eigentlich dürfen die Dinger nach Umsetzen nicht mehr mit diesem FS zu fahren sein; Dland wird auch das EU-Recht umsetzen müssen.

irgendwas war da mit höchstens 96PS

1234432 
Fragesteller
 29.10.2016, 23:57

Dürfte ich ins Ausland fahren wenn ich eine Maschine hab die an sich nur 48 PS hat ?

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