Motorrad- und Autoführerschein zusammen machen? Alter?

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Hallo Léon,

ja, du kannst nur Klasse B und A2 ab 18 Jahren zusammen machen.

Es gibt leider keine sinnvolle Kombination des BF17 zusammen mit einem Motorradführerschein.

Wenn du - wie von einigen vorgeschlagen - erst mit 16 ½ mit dem A1 anfängst, dann hast du die Hälfte der Zeit, die man eine 125er fährt schon verplempert.

Will man dann noch den "vereinfachten Aufstieg" auf A2 machen, dann geht das erst mit 19.

Für dich gibt es also zwei sinnvolle Möglichkeiten:

  • Erst den BF17 und später dann den A2.
  • Ab 17 ½ Jahren B und A2 zusammen.

Sehr viele nützliche Infos zum BF17 findest du auf www.bf17.de !

Und wenn es auch oder vorerst nur darum geht, selbständig mobil zu sein, dann kannst du mit dem BF17 auch ein Kleinkraftrad (Roller) alleine fahren. Die Klasse AM ist in der Klasse B / BF17 enthalten.

Viele Grüße

Michael

Am besten wäre es wenn du mit 17 1/2 den Autoführerschein und den A2 Motorradführerschein zusammen machst. Wenn du beide Führerscheine vor deinem 18. Geburtstag bestehst, bekommst du an deinem 18. Geburtstag den Führerschein mit Klasse B und A2 ausgehändigt.

Mit 16 1/2 ist es etwas komplizierter. Du kannst nur den A1 Führerschein mit 16 machen und BF17. Falls du beide Führerscheine vor deinem 17. Geburtstag bestehst, bekommst du den BF17 Zettel und den Führerschein A1.

Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.  

Das gilt auch für BF17 und man braucht doch nicht 6 Monate für so was einfaches wie den Füherschein  das sollte in 1-2 Monaten erledigt sein . 

Und das heißt 3-1 Monat vor dem 18ten  und mit 16 bzw . 17 bekommt man keinen Füherschein für Auto geschweige Krad 

nur den Kinderschein BF17 wo man PKW nur mit Überwachung fahren darf und das nur mit Leuten die min 30 sind 5 Jahre durchgängig den Füherschein  Fahrverbot unterbricht das  so wie der Entzug  .

Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. 

Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.

Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.

Mit 16,5 könntest Du nur Klasse B (BF17) und Klasse A1 beginnen um mit 17 Klasse B zu erhalten.

Klasse A2 kannst Du erst mit 18 erwerben, Prüfung kannst Du maximal 1 Monat vor dem 18. Geburtstag ablegen (Fahrprüfung) und 3 Monate vorher die Theorieprüfung.