Motorola bmd einige fragen zum Gerät?

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus das du in einer entsprechenden Hilfsorganisation bist.

Wer ist da bei euch für die Alarmierungsmittel zuständig? Den solltest du fragen zwecks der Programierung.

Außer du hast schon einen programierten geliefert bekommen dann müsste er einfach funktionieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge
nsemba23 
Fragesteller
 25.01.2020, 10:38

Ich bin beim DRK.

Danke für deine Nette und Hilfsbereite Antwort.

Das DRK hat in unserem Ort keinen sitzen der Explizit dafür zuständig ist müsste dafür 3 Orte weiter.

Sonst Frage ich Montag beim Training einfach Mal unseren Leiter nach.

Für mich ist es nur ein Wenig peinlich weil ich im IT Bereich arbeite und Programmiere, deswegen habe ich hier gefragt.

Aber danke erstmal😊

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Nonameguzzi  25.01.2020, 11:12
@nsemba23

Man braucht um die Melder zu programmieren eine spezielle Ladeschale die man per USB mit dem Pc verbinden kann + dafür geeignete Software.

Außerdem muss man die dafür Nötigen Schleifen sowie deren identifikationscode kennen welche unter die Geheimhaltung nach Fernmeldegesetz fallen.

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nsemba23 
Fragesteller
 25.01.2020, 14:00
@Nonameguzzi

OK dann gebe ich den einfach unserem Leiter am Montag und dann Söllner sich drum kümmern.

Besten Dank erstmal

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Du stellst ohne Genehmigung erstmal gar nichts ein, da du ansonsten unter Umständen eine Straftat nach § 148 TKG begehst. Die Strafverfolgungsbehörden sind da nicht gerade tolerant.

nsemba23 
Fragesteller
 25.01.2020, 14:51

Ich musste selber einen Kaufen weil mir der andere kaputt gegangen ist und das DRK sagte ist meine verschulden.

Aber davon Mal ganz abgesehen habe ich noch eine frage... Wenn ich mir noch einen bestelle (zB. Als Ersatz) und den dann umprogrammiert bei mir stehen habe mache ich mich ja nicht strafbar oder?

Weil strafbar ist ja nicht der Kauf und besitz sondern das Abhören an sich oder sehe ich das falsch?

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Stossgebet  25.01.2020, 16:35
@nsemba23

Wer befugt zur Nutzung ist, sollte sich nicht strafbar machen (wäre sonst ja ein ziemlich zweischneidiges Schwert). Aber korrekt, das Abhören ist das Problem. Alarmierungen anderer Einheiten wären also auf deinem Melder nicht erlaubt, die eigenen hingegen schon.

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nsemba23 
Fragesteller
 25.01.2020, 16:43
@Stossgebet

OK.

Und wieder ein Stückchen schlauer 😊

Vielen Dank für deine Hilfe 😁

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