Motorboot, mit einem 5.5 ps Motor und etwas über 3 m länge, brauche ich in der Schweiz irgendwelche Papiere oder sonstiges ?

1 Antwort

Sali

Jedes motorisierte Boot muss eingelöst werden. Bei Kauf erhälst Du entweder das Formular 13.20 (Zollausweis) oder falls es schon eingelöst war, den ungültig gestempelten Fahrzeugausweis. Zum Motor gibt es ebenfalls ein Zertifikat.

Ich wurde alle drei Jahre zur Nachprüfung aufgeboten. Dabei wird auch die obligatorische Ausrüstung (Notflagge, Ruder, Signalpfeife, Schöpfkelle, Schwimmwesten etc.) kontrolliert.

Wende Dich an das Schifffahrtsamt Deines Kantons. In einigen Kantonen ist es das Strassenverkehrsamt, Unterabteilung Schifffahrt.

Bemerkung: 2-Takt Motoren sind generell verboten. Es muss also ein 4-Takter sein. Bis 8 PS braucht es keinen Fahrausweis.

Viel Spass auf dem See oder dem Fluss. Ich wünsche Dir immer einen Handbreit Wasser unter dem Kiel.

Tellensohn


Nickname1976 
Fragesteller
 17.08.2022, 19:33

Da ich es selber gebaut habe, habe ich kein Formular zur Längenangabe. Muss ich mich somit noch beim Strassenverkehrsamt anmelden?

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Tellensohn  18.08.2022, 11:45
@Nickname1976

Sali

Bei einem Eigenbau ist es ein wenig speziell. Ich würde da bei der MFK, Schifffahrtsabteilung, mal nachfragen wie Du es korrekt machen musst. Bei Serienprodukten gibt ja der Hersteller alle Daten vor (Anzahl Passagiere, Gewichte und maximale Motorleistung etc.).

In diesem Fall wärst Du der Hersteller selber und bist, nach meiner Meinung, berechtigt, diese Daten selber anzugeben.

Ich hoffe dass die ein wenig beweglich sind und ich wünsche Dir einen schönen Tag.

Tellensohn

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