Mofa Drossel entfernen ohne das es auffällt?

4 Antworten

Hallo Niggo12345,

es ist völlig irrelevant wodurch die Mofa so veränderst, dass sie schneller läuft, selbst ein auf einem blinde und auf dem zweiten Auge fast blinde Polizist erkennt, ob ein Fahrzeug "nur" mit 25 km/h dahintuckert und ganz erheblich langsamer als die meisten Autofahrer ist oder ob die Mofa fast genauso schnell wie die Autos fährt.

Und fährt Deine Mofa 40 oder gar 50 km/h kannst Du Dir fast sicher sein, dass die Polizisten die Mofa sicherstellen werden und auf Deine Kosten einem Sachverständigen vorstellen werden, der die Veränderung mit Sicherheit feststellt.

Mmit der "Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst Du nur Fahrzeuge führen die bauartbedingt max. 25 km/h erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung sind hier 20 % = 5 km/h Überschreitung zu tolerieren, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind.

Bauartbedingt bedeutet, die Messung ergibt:

  • auf gerader Strecke und
  • ohne Wind

25 km/h, wobei wie gesagt bei einem unveränderten Fahrzeug bis zu 30 km/h nicht zu beanstanden sind. Wie schnell das Fahrzeug bergab oder mit Wind läuft ist irrelevant.

Zu beachten ist dabei, dass nicht das zählt, was das Tacho anzeigt, sondern die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit.

Von der gemessenen Geschwindigkeit sind wiederum je nach Messverfahren mindestens 3 km/h bis ca. 10 % an Messtoleranz abzuziehen, da unter Umständen auch ein Messergebnis etwas höher ausfallen kann. Diese mögliche Fehlerquote wird durch diese Toleranz gleich mit berücksichtigt.

Ergibt das Messergebnis nach Abzug der Toleranz, dass

  • ein unverändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 30 km/h oder
  • ein verändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 25 km/h

läuft, leitet die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zudem könnte und wird auch die Polizei aller Wahrscheinlichkeit den Roller zur Beweissicherung sicherstellen und einem Gutachter zur Feststellung über Veränderungen am Fahrzeug und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug nun erreicht, beauftragen. Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung müsstest Du zahlen.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter der Mofa ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Aber in der Regel wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt, wenn dieser vom Tuning nichts wusste

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Aber im Grunde genommen ist es Deine Entscheidung, ob Du nicht nur Dich, sondern auch den Halter die eben angeführten Folgen aussetzen willst, nur damit Dein Roller vielleicht 20 bis 30 km/h schneller läuft und Du fünf Minuten schneller am Ziel bist!

Schöne Grüße
TheGrow 

Niggo12345 
Fragesteller
 08.10.2017, 17:47

Danke erstmal für die lange und ausführliche Antwort! 

Ich weiß es nicht aber wenn ich so im Umkreis schaue und im Internet Google sind es gefühlt 90% die den Roller schneller machen weil 25 Kmh einfach zu wenig ist und es liegt auf meiner Verantwortung aber ich möchte das Risiko eingehen und wenn es soweit ist dann ist das halt so deswegen möchte ich es wenigstens Verstecken bei meinem Kumpel z.b der Roller fährt 80 kmh die Polizei hat bisher noch nichts gefunden weil er es eben per Knopfdruck rückgängig machen kann also ein Geschwindigkeitsbegrenzer rein macht.

Ein anderer jedoch hat eine Cross und ja ist halt ne scheiß Cross die immer andere Probleme hat er hat sie auch auf 60 oder 70 kmh gemacht und wurde von den bullen angehalten die die Cross dann überprüft haben und er hat es eben nicht versteckt also mussten die bullen nur gas geben...

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TheGrow  08.10.2017, 18:08
@Niggo12345

Selbst als Polizeibeamter teile ich Deine Meinung, denn ich bin der Meinung, dass ein Fahrzeug welches innerhalb geschlossener Ortschaften nicht einmal den Radweg benutzen darf, so schnell sein muss, dass es mit dem fließendem Verkehr mithalten kann.

Aber weder teilen viele Kollegen diese Meinung, noch darf ich mich über die Gesetzgebung hinwegsetzen (Stichpunkt Strafvereitelung im Amt).

Und (wir) unser Landkreis stellt täglich nicht nur einen sondern viele Roller sicher und führen sie einem Sachverständigen zu, mit der anschließenden Folge des Strafverfahrens  sowohl für Fahrer, wie auch für den Halter. Also so ganz gering ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht erwischt zu werden.

So ein Strafverfahren hat schon so manchen die berufliche Zukunft kaputt gemacht. Insbesondere schließt eine Verurteilung, eine spätere Einstellung als Beamter/Soldat selbst dann aus, wenn die Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht. Das sollte man nur bedenken, denn Niemand weiß, was man in fünf oder zehn Jahren vielleicht mal werden will.

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migebuff  08.10.2017, 18:57
@Niggo12345

bei meinem Kumpel z.b der Roller fährt 80 kmh die Polizei hat bisher noch nichts gefunden

Ja. Bis er an den richtigen gerät. Einmal am Gasgriff gedreht, kein Vergaseranschlag, schon gehts zum Sachverständigen. Einmal Vollgas gegeben, typisches DZB-Abregeln, Sachverständiger. Beim Fahren beobachtet? Ebenfalls Sachverständiger.

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migebuff  08.10.2017, 19:07
@TheGrow

als Polizeibeamter

Wusste garnicht, dass du bei der Polizei bist. Auf das übliche "kein Versicherungsschutz"-Gebrabbel bist du bereits eingegangen. Kurze Frage am Rande, einer deiner Kollegen meinte, dass in letzter Zeit häufiger dazu übergegangen wird, eine Anzeige wegen Verdacht auf Betrug zum Nachteil der Versicherung (da Offizialdelikt) zu schreiben.

Begründung: Es wird der günstige Beitrag für ein KKR gezahlt, tatsächlich aber ein LKR gefahren, im Schadensfall muss die Versicherung zahlen, somit wird unter Vorspielung falscher Tatsachen der günstigere KKR-Beitragssatz für ein LKR oder gar KR erschlichen/erzwungen (finanzieller Nachteil für Versicherung).

Wird das in der Praxis tatsächlich so gehandhabt oder ist das eher nur die Vorgehensweise einzelner Dienststellen?

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TheGrow  08.10.2017, 19:54
@migebuff

Das kann ich so nicht bestätigen.

  1. setzt Betrug eine Betrugsabsicht vor. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Die Absicht die Versicherung betrügen zu wollen liegt aber doch gar nicht vor, geschweige denn das man diese nachweisen kann
  2. ist der Beitrag von Mofa und Moped fasst immer identisch, bzw. ist verschwindend gering
  3. ist es ja nicht die Versicherung die im Schadensfall den kürzeren zieht, sondern der Versicherungsnehmer hat zwar brav seine Beiträge gezahlt, kann aber im Schadensfalle bis zu 5000 Euro in Regress genommen werden. Zumal hier dem Versicherungsnehmer den Vorsatz nachzuweisen, dass er in der Absicht gehandelt hat, sich  oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und dadurch das Vermögen der Versicherung dadurch beschädigen wollte ist nicht möglich, weil das ja gar nicht gegeben ist, denn der Versicherungsnehmer hat ja gar nicht die Absicht einen Unfall zu verursachen.

Welcher Jugendliche der seine Mofa frisiert tut dieses denn mit dem Gedanken daran, dass er dieses der Versicherung melden müsste?

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Du kannst zum drosseln 20 Knöpfe einbauen,wenn ein Polizist nur den dringenden Verdacht hat,das dass Mofa deutlich schneller läuft,dann wird es aus dem Verkehr gezogen und dem sachverständigen übergeben,Punkt!

Mein Tipp

Egal wie du dich entscheidest,wie du Entdrosselst,aber bitte niemals die CDI ungedrosselt verwenden.dein Motor wird es dir durch ein langes Motor leben danken

Gruß

Mach das auf keinen Fall,weil ja auch Polizisten privat unterwegs sind.

Wenn der Verdacht da ist,dass ein Zweirad frisiert ist,dann wird das Fahrzeug einen Sachverständigen vorgeführt.

Bei einer Kontolle werden die Karren auf einen mobilen Prüfstand gestellt und dann kommt alles heraus.

Du kannst bei dieser Sache nur verlieren.

Fahr 25 km/h,bis du 18 Jahre bist und mach dann einen Autoführerschein und einen Motorradführerschein.

Dann kauf dir ein vernünftiges Fahrzeug,wo du Gas geben kannst.

Allerdings ist das Problem des Geldes,weil hier alles teuer ist.

Also brauchst du erst einmal ein vernünftiges Einkommem,sonst kannst´e dies eh vergessen.

Guten Tag, Um das zu erreichen ist gut nicht gabz einfach! Vlt. kennst du jemanden der sich sehr gut damit auskennt...Wenn ja dann Frag ihn ob er dir die Steuerzeiten anpassen kann . Die Polizei würde dann niemals erkennen was am mofa frisiert wurde nur wenn ein absoluter Profi das mofa ansieht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung