Mitschüler hat meinen Lehrer Chats gezeigt?

4 Antworten

Du kannst deinen Kumpel anzeigen, aber nicht den Lehrer. Dein Kumpel hat Privates weitergezeigt, nicht der Lehrer.

Nein, Alles was du schreibst sagst oder tust ist in erster Linie durch ein Urheberrecht geschützt, das hast du automtaisch weil du der Urheber bist deiner Worte und deiner Aussagen, eine Audio darf man sowieso nicht weitergeben.

Eine Ausnahme besteht wenn es sich um gefährliche Aussagen handelt die dich oder andere verletzen würden, dann müsste man es aber der Polizei zeigen, nicht einem Lehrer.

Die zweite Ausnahme ist bei fachlichen Aussagen.

Zb 1+1=2

Achja die dritte Ausnahme besteht bei relevanten Dingen für die Öffentlichkeit, zb das was Politiker uns so erzählen.

Den Mitschüler kannste anzeigen jupp möglich.

MelodyAries  19.01.2023, 00:08

Geht das nicht sogar gegen das Briefgeheimnis?

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ewigsuzu  19.01.2023, 00:08
@MelodyAries

Nein das hast du nur bei der Post selber, der Angestellte darf zb deine Post nicht öffnen.

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ewigsuzu  19.01.2023, 00:10
@MelodyAries

Achso es geht aber gegen die Privatsphäre eines Menschen und das spielt auch rein.

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ewigsuzu  19.01.2023, 00:15
@MelodyAries

Urheberrecht kannst du auch mit geistigem Eigentum betiteln indem Falle.

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SohnBabylons 
Fragesteller
 19.01.2023, 00:17
@ewigsuzu

Kann ich meinen Lehrer auch anzeigen? weil er die chats wollte

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ewigsuzu  19.01.2023, 00:18
@SohnBabylons

Wieso wollte der Lehrer diese chats denn haben? wenn es relevant ist, zb weil du wen beleidigt hast, sieht es wieder anders aus.

Dann wäre es strafrechtlich relevant.

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SohnBabylons 
Fragesteller
 19.01.2023, 00:20
@ewigsuzu

Weil ich oft gefehlt habe und ich in der Audio von meiner lebensgeschichte erzählt habe

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MelodyAries  19.01.2023, 00:26
@SohnBabylons

Er hätte dich auch persönlich fragen können. Das ist deine private Lebensgeschichte, die wahrscheinlich im vertrauen dem Mitschüler erzählt hast. Selbst wenn du oft fehlst, hätte er dich trotzdem selbst ansprechen können.(nur meine Einschätzung)

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ewigsuzu  19.01.2023, 00:26
@SohnBabylons

Geht den lehrer absolut nix an wenn du Entschuldigungen hast und auch ohne nicht, also ja auch das kann man anzeigen das ist Übergriffig.

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Was du privat machst oder erzählst, geht den Lehrer nichts an! Außerdem gehört es sich nicht private Chats und Sprachnachrichten anderen Personen zur Schau zu stellen, das weiterleiten oder zeigen von stark vertraulichen und privaten Nachrichten kann durchaus eine Straftat darstellen nämlich die Verletzung der Schweigepflicht und dein allgemeines Persönlichkeitsrecht wird damit verletzt. Theoretisch könntest du diese Person anzeigen.

Wenn dann kannst du den Mitschüler anzeigen. Eine Beschwerde beim Schulleiter wäre aber eine Option, da der Lehrer es hätte verneinen sollen, als der Mitschüler die Aufnahmen abspielen wollte.

Wichtig: Das ist nur meine persönliche Einschätzung! Ich bin kein Rechtsexperte!