Mit wurde bei der Rückgabe zu wenig ausgezahlt?

3 Antworten

Nope, das ist deine Pflicht alles sofort zu kontrollieren. Wenn du zum Beispiel zu wenig bezahlt hast, würdest du die Woche darauf auch nicht hingehen und 5€ nachzahlen da hier die Kassiererin/der Kassierer in der Pflicht sind!

Nein Pech gehabt, kann ja jeder behaupten. Deswegen immer noch im Laden Kassenzettel etc. prüfen.

Verbuch es als Lehrgeld. Du muss gleich schauen was gebucht wird!