Mit Partner in einer Wohnung leben aber nicht im Mietvertrag stehen, geht das?

6 Antworten

  • Selbstverständlich geht das und ist auch übliche Praxis. Sehr viele Menschen lassen ihren Partner in ihrer Wohnung wohnen. Ein Mietvertrag oder Untermietvertrag ist dafür nicht erforderlich.
  • Für denjenigen, dem die Wohnung gehört oder der Hauptmieter ist, hat dies im Allgemeinen nur Vorteile. Im Falle einer Trennung ist alles einfacher und er kann die Wohnung behalten.
  • Für denjenigen, der nur so dort wohnt, hat es den Vorteil, dass er keinerlei Verantwortung für die Miete trägt gegenüber dem Vermieter trägt, sondern völlig risikolos aus der Sache raus ist. Zieht er aus, ist alles erledigt. Bedenke, dass im Regelfall sonst beide Mieter für die volle Miete haften, egal welche internen Abmachungen sie haben. Gleichwohl hat er natürlich den Nachteil, dass er z.B. im Falle einer Trennung auch recht leicht rausgeworfen werden kann.
  • Hier muss man Vor- und Nachteile abwägen und an seiner eigenen Lebenssituation messen. Für jüngere Menschen sehe ich im mietvertragsfreien Wohnen insgesamt weitaus mehr Vorteile als Nachteile, denn nach einer Trennung zieht ja üblicherweise ohnehin meist einer von beiden sofort aus. Dieser Nachteil ist also in der Praxis oftmals nur scheinbar vorhanden.
  • Ratschlag: Wenn du dir bewusst bist, dass du im Falle eine Trennung recht schnell die Wohnung wirst räumen müssen und damit klarkommst, hast du Vorteile dadurch, dass du ohne Vertrag dort wohnst.

Du brauchst eine Meldeadresse.Ohne Mietvertrag kannst du bei deinem Partner leben,auf dein eigenes Persönliches Risiko.

Du musst nicht im Mietvertrag stehen. Sinnvoll wäre aber, dies dem Vermieter mitzuteilen, denn unter Umständen verändern sich dann die Nebenkosten der Wohnung.

Allerdings musst du dich beim Einwohnermeldeamt für diese Wohnung anmelden!

Das geht und ist gängige Praxis. Aufpassen musst du, wenn ihr euch trennt und der Partner die Wohnung kündigt, dann spätestens musst du auch ausziehen.


halamadrid1337 
Fragesteller
 23.11.2019, 12:21

Muss ich mich trotzdem beim Einwohnermeldeamt mit Mietvertrag melden?

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halamadrid1337 
Fragesteller
 23.11.2019, 12:46

Und wer ist der Wohnungsgeber ? Mein Partner oder der eigentürmer des Hauses ?

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anitari  23.11.2019, 13:25
@halamadrid1337

Zieht gemeinsam zu Mietbeginn ein muß der Eigentümer (Vermieter) die Bescheinigung für euch beide ausstellen. Ziehst später zu deinem Partner dazu ist er der Wohnungsgeber und muß die Bescheinigung für dich ausstellen.

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anitari  23.11.2019, 13:32
@halamadrid1337

Dann muß dein Partner die Bescheinigung ausstellen. Darin aber angeben wer der Eigentümer ist. Der Vermieter weiß bescheid das Du einziehst bzw. hat seine Zustimmung gegeben?

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Ja das geht. Du brauchst aber die Bestätigung des WohnungsBESITZERS.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung