Schwester meiner frau aus wohnung rauswerfen?
Guten tag,
und zwar, kann ich die schwester meiner (noch)ehefrau aus der wohnung rauswerfen?
also, im mietvertrag stehen meine (noch)ehefrau und ich gemeinsam.
Meine (noch)ehefrau ist morgen am abend weg, und ihre schwester soll in unserer wohnung auf das kind aufpassen.( nicht mein leibliches kind)
Bin aber nicht damit einverstanden, dass ihre schwester die wohnung betritt, kann ich ihr den zutritt verweigern?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Natürlich kannst du ihr den Zutritt verweigern. Wäre allerdings moralisch fragwürdig, auch deiner Frau gegenüber...Weiß ja nicht, was da vorgefallen ist etc.
Solange du mit deiner Frau als Mieterpartei einen Mietvertrag gemeinsam inne habt, hat deine Frau die gleichen Rechte wie du, daher darf sie ihre Schwester als nahe Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen. Du hast dieser Aufnahme von Anfang an zugestimmt.
Auch wenn deine Frau jetzt auszieht, bleibt sie gesamschuldnerisch haftende Mieterin in der Wohnung. Hinzukommt, dass das Kind deiner auziehenden Frau wohl in der Wohnung verbleibt und deshalb eine Aufsichtsperson vermutlich von Nöten ist, obwohl hier das Jugendamt informiert werden sollte, um diese private Pflegschaft zu prüfen.
Warum nimmt deine Frau IHR Kind nicht mit, wenn sie auszieht, sie hat doch das Sorgerecht über ihr Kind? Willst du das Mietverhältnis mit dem Vermieter beenden?
Da du einer der Mieter bist, kannst und darfst du der Schwester den Zutritt verwähren. Allerdings kann deine noch Ehefrau ihr den Zutritt wieder erlauben.
Gruß
Ich bin aber der einzige anwesende mieter?