Schwester meiner frau aus wohnung rauswerfen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kannst du ihr den Zutritt verweigern. Wäre allerdings moralisch fragwürdig, auch deiner Frau gegenüber...Weiß ja nicht, was da vorgefallen ist etc.

Solange du mit deiner Frau als Mieterpartei einen Mietvertrag gemeinsam inne habt, hat deine Frau die gleichen Rechte wie du, daher darf sie ihre Schwester als nahe Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen. Du hast dieser Aufnahme von Anfang an zugestimmt.

Auch wenn deine Frau jetzt auszieht, bleibt sie gesamschuldnerisch haftende Mieterin in der Wohnung. Hinzukommt, dass das Kind deiner auziehenden Frau wohl in der Wohnung verbleibt und deshalb eine Aufsichtsperson vermutlich von Nöten ist, obwohl hier das Jugendamt informiert werden sollte, um diese private Pflegschaft zu prüfen.

Warum nimmt deine Frau IHR Kind nicht mit, wenn sie auszieht, sie hat doch das Sorgerecht über ihr Kind? Willst du das Mietverhältnis mit dem Vermieter beenden?

Da du einer der Mieter bist, kannst und darfst du der Schwester den Zutritt verwähren. Allerdings kann deine noch Ehefrau ihr den Zutritt wieder erlauben.

Gruß


Wiizo 
Fragesteller
 24.01.2020, 00:02

Ich bin aber der einzige anwesende mieter?

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SoIid  24.01.2020, 00:04
@Wiizo

Na dann kannst du sie rausschmeißen bis deine Frau nach Hause kommt und es Stress gibt.

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Wiizo 
Fragesteller
 24.01.2020, 00:07
@SoIid

Noch Frau ja

immerhin hab ich keine lust ihre schwester den ganzen abend in meiner wohnung zu haben

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SoIid  24.01.2020, 21:16
@Gerhart

Habs gesehen. Nichts anderes habe ich auch gesagt nur nicht so ausführlich wie du. Beide haben die gleichen Rechte, er kann die Schwester rauswerfen und seine Frau wieder aufnehmen, es ist ein endloser Kreislauf.

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