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Mit Mutter seit 20 Jahren keinen Kontakt, muss ich trotzdem Beerdigung oder Heimplatz bezahlen?????

gefragt von Taufrisch am 17.07.2009 um 17:59 Uhr

hallo, kurz meine Schilderung meines Problems.

ich bin damals mit 18 jahren aus meinem Elternhaus (was nicht sehr schön war ) ausgezogen. Seit dem habe ich nie wieder etwas von meiner Mutter gehört, das ganze ist jetzt schon 30 Jahre her. Jetzt meine Frage, die mich die ganze Zeit schon beschäftigt. Was ist wenn jetzt ein Brief oder irgendwas kommt, das ich Pflegeheim oder wenn sie gestorben ist die Beerdigung zahlen muss???? Bin ich dazu verpflichtet ??? Es sind noch zwei andere Geschwister da, zu denen habe ich auch seitdem keinen Kontakt mehr. Wie sieht die Rechtslage aus ????


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Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 17. Juli 2009 18:00
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Rechtlich bist Du verpflichtet, wenn Deine Finanzen es zulassen,


Tux31
beantwortet von Tux31 am 17. Juli 2009 18:01
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Das war bei meinen Vater auch, sollte die Heimkosten bezahlen obwohl er schon ewig keinen Kontakt hatte, hat sich einen Anwalt genommen und das Problem war erledigt

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 17. Juli 2009 19:25

Das war wohl damals. Mittlerweile hat sich die Gesetzeslage geändert und die nächsten Verwandten, Ehepartner, Eltern, Kinder, werden erstmal heran gezogen bevor das Sozialamt bezahlt.

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 17. Juli 2009 21:43

das ist gar nicht so lange her


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 17. Juli 2009 18:04
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Ja. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass deine Mutter auch etwas für dich getan hat, bevor du keinen Kontakt mehr mit ihr hattest. Deshalb darfst du für sie herangezogen werden. Wer sonst?
Du erbst ja auch, obwohl du sie seit 20-30 Jahren nicht gesehen hast.
Hat deine Mutter eine Pflegeversicherung?
Was hindert dich, jetzt Kontakt aufzunehmen? Noch ist es nicht zu spät.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 17. Juli 2009 18:01
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wenn du kein geld hast, bzw nur azubi bist oder gehalt unter 920 im Monat hast dann sowieso nicht. Wovon hatte deine Mutter gelebt? Hatte sie etwas erspartes??? Nimm lieber den Rat eines Anwaltes an.


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 17. Juli 2009 18:00
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Beerdigung zahlt immer der, der erbt. Ein Pflichtteil würde dir auch zustehen. Falls du ablehnst, musst du auch nicht die Beerdigung zahlen. Für Pflegekosten wirst du sicherlich herangezogen. Deine Eltern haben dich ja auch bis zu deinem 18. finanziert.


marbeja
beantwortet von marbeja am 17. Juli 2009 18:01
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Ihr müßt als Geschwister zusammen dafür aufkommen.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 17. Juli 2009 18:02
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Nun ... wenn deine Mutter stirbt, bist du erbberechtigt. Nur wenn du das Erbe ausschlägst, musst du auch nicht für die Beerdigungskosten aufkommen.

Ansonsten: Falls ein Brief vom Sozialamt kommen sollte ... worin du dein Einkommen nachweisen musst zwecks Zuzahlung ins Pflegeheim ... dann kannst du darauf aufmerksam machen, dass das Familienverhältnis stark gestört ist und seit vielen Jahren kein Kontakt besteht. ggf. hilft das.


Sadie
beantwortet von Sadie am 17. Juli 2009 18:05
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Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann solltest Du ein Beratungsgespräch beantragen. Falls Du keine R.-Vers. hast, würde ich empfehlen, eine abzuschließen, denn es ist durchaus möglich, dass Du u. Deine Geschwister zur Kasse gebeten werden, wenn Deine Mutter ein Pflegefall werden sollte oder stirbt. In dem Fall könntest Du Dich über einen Anwalt dagegen wehren.


anonym
beantwortet von laetti am 17. Juli 2009 18:03
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Hat deine Mutter für dich Unterhalt gezahlt? Wenn nein, dann kannst du ablehnen.

Kommentar von Taufrisch am 17. Juli 2009 18:12

Danke für eure Antworeten...

also, Kontakt nehme ich jetzt nicht mehr auf, sie ist eigentlich ne fremde Frau, hat sich nicht groß um mich geschert, war viel als kind bei meinen Großeltern auf dem Dorf...bin mit 18 raus und sie hat nur gewunken....danach hab ich nie was gehört von ihr...die eigene Mutter...Ich habe einmal ein treffen mit ihr gehabt, nachdem ich ausgezogen bin, da hat sie mir zu verstehen gegeben das es besser ist wenn jeder seine eigenen Wege geht. Und auf die Antwort zwecks erbe....zu erben ist da nicht, selbst wenn, würde ich diese Geld oder was auch immer niemals annehmen. Na dann werde ich wohl doch mal zum Anwalt.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 18. Juli 2009 16:37
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Es ist und bleibt Deine Mutter, auch wenn ihr euch entzweit habt und jahrelang kein Kontakt bestanden hat. Im Falle einer Heimpflege oder ihres Todes werden allerdings alle Kinder befragt und nur die, welche es sich finanziell "leisten können", werden auch zur Kasse gebeten. Dieser Pflicht wirst Du Dich nicht entziehen können.


elenore
beantwortet von elenore am 15. August 2009 10:49
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Erst einmal sind bei deiner Problematik alle Kinder gefragt und nicht nur du alleine. Dann kommt es auf die finanzielle Situation deiner Mutter an. Ist Ihr Einkommen, welcher Art auch immer, sehr niedrig , kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Dann bekommt sie entsprechende Leistungen für deine angesprochene Problematik. Nur wenn die Kinder ein sehr gutes Einkommen erzielen werden sie zur Kasse gebeten.

Mach dich unter anderem mal unter http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/20_05/pages2/finanz1.htm sachkundig


umsorgtwohnen
beantwortet von umsorgtwohnen am 24. August 2009 15:20
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Grundsätzlich reicht eine nicht schöne Kindheit, nicht dafür aus sich von den Zahlungsverpflichtungen zu drücken. Bei der Unterbringung im Pflegeheim gilt folgendes: Das Sozialamt wird sich an alle Kinder halten, deren Daten ihm bekannt sind. Wenn die Geschwister zur Kasse gebeten werden, denken sie bestimmt auch an Sie. Bei den Beerdigungskosten können wir nicht weiter helfen.


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