Mit der Simson nach Frankreich?

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Mit 16 und Führerschein AM darfst Du in jedem EU-Land Fahrzeuge fahren, die der Klasse L1e entsprechen. Und genau da liegt das Problem. Die Einordnung einer 60 km/h Simson in diese Klasse ist eine auf Deutschland beschränkte nationale Regelung. Einfach gesagt: in Frankreich gilt die Simson aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit nicht als Cyclomoteur. Da hilft es auch nicht, dass französische Jugendliche mit ihren illegal getunten Kisten mindestens genauso schnell unterwegs sind.