Mit dem Handy kein Empfang zum eigenen Festnetz?

1 Antwort

Handelt es sich um ALG1, so bist Du zu einer Steuerklärung verpflichtet. Das ALG1 ist eine steuerfreie Lohnersatz-Zahlung und wird als solche in der Steuererklärung angegeben. Da Du auf das ALG1 keine Steuern zahlst, bezieht sich die Abgabepflicht der EStE auf alle Nebenverdienste (Tagesjobs, Mieteinnahmen, Honorarleistungen, Abfindungen, Insolvenzgelder etc. etc. pp). Sind die Nebeneinkünfte zusammen höher als 410,-€ im Jahr, so müssen diese verrsteuert werden - und genau deshalb gibt es bei ALG1 die Abgabepflicht für eine EStE. Diese Steuern auf Nebeneinkünfte musst Du dann nachzahlen.

Bei ALG2 (Bürgergeld) fällt das alles weg. Hier bleibt die Abgabe einer EStE freiwillig, wenn keine anderen Gründe für eine Abgabepflicht vorliegen.

Im Normalfall werden Deine Daten bezüglich des ALG1 vom Arbeitsamt automatisch an Dein Finanzamt übermittelt. Wenn Du Deine EStE immer über ELSTER einreichst, liegen die Daten vom Arbeitsamt dort bereits vor, und Du kannst diese direkt für Deine Steuererklärung herunter laden.