Was tun, wenn man sich in einen Patienten verliebt?

6 Antworten

Hey, das ist nur zu menschlich. Ich kann dein Dilemma gut verstehen. Gefühle interessieren sich nun mal nicht für Datenschutz.

Ich rate dazu erst mal ein paar Tage abzuwarten. Schließlich hast du die Person nur einmal kurz gesehen. Meistens verfliegt sowas nach kurzer Zeit. Wenn es dann immer noch so sein sollte, kannst du eine unaufdringliche Form des Kontaktes wählen. Z.B. einen Brief schreiben indem du die Situation erklärst und deine Nummer angibst oder so.

Auf gar keinen fall anschreiben das ist so weit wie ich weiß verboten dafür darfst du glaube ich so gar gefeuert werden und das wäre ja jetzt nicht grad gut

nicht anschreiben!!!! das ist mega unseriös und bringt dir eher ein nein und eine abmahnung ein, da musst du mega vorsichtig sein.

lieber halte dich mal in seiner umgebung auf, beim bäcker oder metzger da wo er wohnt z.bsp.

oder warte es ab, dass er wieder in der praxis aufschlägt... wenn es sein soll, dann wird es eh so kommen.

"echt süß"kindergarten.......

für dich gilt der Datenschutz.....das wird es Essig für dich...

Das solltest du tunlichst lassen.