Mit Cannabis-Joint erwischt, Einwilligungs-/Verzichtserklärung?
Person X wurde in einer Personengruppe mit einer angerauchten Cannabis-Zigarette von Zivilpolizisten erwischt und hat bei der Sicherstellung eine Einwilligungs-/Verzichtserklärung mit Ja unterschrieben. Damit wird unterschrieben, dass an den sichergestellten Drogen "keine Rechte Dritter" bestehen.
Person X wurde allerdings von den Polizisten nur belehrt, dass für die Beschlagnahmung des Joints unterschrieben wurde, nicht aber, dass Person X der Besitzer der Drogen ist.
Fälschlicherweise hat Person X somit unterschrieben, dass der Joint Eigentum ist. Dem ist aber nicht so.
Kann Person X diese Unterschrift rückgängig machen bzw. ist es sinnvoll darauf bei der Vorladung nochmals einzugehen?
4 Antworten
Sofern Person "X" nicht bereits wegen Drogendelikten in Erscheinung getreten ist, bestehen sehr gute Chancen, dass die Angelegenheit in Kürze vom zuständigen Staatsanwalt eingestellt wird. Einer Vorladung zur Vernehmung muss Person "X" nicht Folge leisten. Ratsam ist die genaue Lektüre dieses Artikels des DHV: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Widerspruch per Anwalt einlegen.
Hier ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden. Wer ihn in Händen hält hat für diesen Augenblick den Besitz an der Sache und genau diesem Besitzer wurde auch der Joint weggenommen. Die Eigentumsverhältnisse Werden dann in seiner späteren Vernehmung geklärt! wobei du dir jetzt schon einmal einen neuen Freundeskreis suchen kannst, für den Fall, dass du den Eigentümer an die Polizei "auslieferst".
Selbst schuld! Man soll und muss nichts unterschreiben was die Polizei einem vorlegt.
Klasse Rat: "Selbst Schuld."