mit bewährung nach dubai fliegen

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Grundsätzlich schränkt auch eine Strafaussetzung zur Bewährung das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht ein. Du bist ein freier Mensch und darfst gehen, wohin Du willst. Wenn das Gericht Vorschriften hinsichtlich des Aufenthaltsortes macht oder hinsichtlich von Orten, wo Du Dich nicht aufhalten darfst, so bedarf dies besonderer Gründe. Das gibts nur in wenigen Ausnahmefällen.

Der Zoll am Flughafen weiß im Übrigen überhaupt nicht, daß Du unter Bewährung stehst. Und noch viel weniger, welche Bewährungsauflagen Du ggf. hast. Ärger könnte es - wenn denn überhaupt - also höchstens bei der Einreise geben, wenn sich bis dahin herumgesprochen hat, daß Du nicht mehr da bist, wo Du sein solltest.

Einzig problematisch könnte nur sein, wenn es zur Ableistung der Stunden eine Frist gibt, die Du wegen der Reise dann nicht einhalten kannst. Da bräuchtest Du dann die ausdrückliche Zustimmung, daß die Frist verlängert wird.

Ohne Gewähr:

Nein nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Zuständigen Gerichtsstelle der sowohl ein verlassen der Bundesrepublik Deutschland so wie bei Wechsel des ständigen Aufenthaltortes, wie Umzug etc, umgehend mit zu teilen . (Mitteilungs und Mitwirkungspflicht des Straftäters bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe) Ein ständiger Aufnthalt an anderen als dem Gericht bekannten Orten führt nicht angezeigt ,unwiederruflich zu Widerruf der Aussetzung der Freiheitssrafe zur Bewährung und oder bei Aussetzung ,Beispielsweise bei §35 36 btmG, wenn ein nichtmitwirken des Verurteilten vorliegt,oder dieser die Bundesrepublik ohne Absprache ,Erlaubniss ,ohne triftigen Gund verlässt oder seinen Aufenthalsort geheim hält,bzw sich nicht an die Absprachen seiner Bewährungauflagen hält. Jeweilige Anträge sind schriftlich unter Angaben von Gründen bei der zuständigen Gerichtsbehörde durch den Verurteilten selbst oder seinem Verteidiger,unmittelar ein zu reichen. Sollte ein Bewährungshelferzugeteilt sein ,ist dieser zu unterrichten.

http://www.cosmiq.de/qa/show/1462857/Darf-man-ins-Ausland-fahren-wenn-man-auf-Bewaehrung-ist/

skyfly71  25.05.2012, 20:01

Wie gut, daß die Antwort ohne Gewähr war - sie ist nämlich im Wesentlichen falsch.

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hauseltr  26.05.2012, 10:47
@skyfly71

War auch nicht von mir! Aber erläutere doch bitte, was daran falsch ist!

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