Kann man wenn man erwerbsunfähig ist bzw. krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, trotzdem zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden?
Es gibt ja bei vielen vor allem kleineren Straftaten die Möglichkeit diese mit Sozialstunden bzw. gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen, wenn die Schwere der Tat niedrig ist oder man Ersttäter ist etc.
Was aber, wenn vor Gericht ein Beschuldigter verurteilt wird, der z.B. nicht erwerbsfähig ist oder anderweitig krankheitsbedingt keiner Arbeit nachgehen kann, wie wird so etwas in einem solchen Fall gehandhabt? Kann dann einfach eine Bewährungsstrafe statt gemeinnütziger Arbeit gefordert werden? Da jemand der nicht arbeiten kann, die Bewährung ja besser ableisten könnte, als Sozialstunden.
Was meint ihr?
3 Antworten
Nein.
Dann sitzt er die Zeit halt im Knast ab. Entweder gemeinnützige Arbeit oder Gefängnis.
Wer fähig ist trotz Krankheit und Erwerbsunfähigkeit Straftaten zu begehen, kann theoretisch auch irgendwie seine Sozialstunden schaffen.
Sozialstunden gibt es ohnehin nur im Jugendstrafrecht. Wenn man da schon erwerbsunfähig wäre, dann könnte man immer noch drüber nachdenken, ob es zumutbar wäre, eine sitzende Tätigkeit zu verhängen und die täglichen Stunden zu reduzieren. Dann dauert das Absitzen halt nur länger.