Kann man wenn man erwerbsunfähig ist bzw. krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, trotzdem zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden?

3 Antworten

Nein.

Dann sitzt er die Zeit halt im Knast ab. Entweder gemeinnützige Arbeit oder Gefängnis.

Wer fähig ist trotz Krankheit und Erwerbsunfähigkeit Straftaten zu begehen, kann theoretisch auch irgendwie seine Sozialstunden schaffen.

Sozialstunden gibt es ohnehin nur im Jugendstrafrecht. Wenn man da schon erwerbsunfähig wäre, dann könnte man immer noch drüber nachdenken, ob es zumutbar wäre, eine sitzende Tätigkeit zu verhängen und die täglichen Stunden zu reduzieren. Dann dauert das Absitzen halt nur länger.