Mit 80 km/h zu viel geblitzt?

8 Antworten

Wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird dir die Führung eines Fahrtenbuches gerichtlich auferlegt. Da darfst du dann jeden Meter, den du mit dem Auto zurücklegst ganz genau dokumentieren und bei Nachfrage musst du es natürlich auch vorlegen.

Ein Fahrverbot zu umgehen ist natürlich ganz einfach. Du findest irgend jemanden, der einen Führerschein hat, aber aktuell nicht braucht und bezahlst ihn dafür, dass er sich als Fahrer ausgibt und das Fahrverbot übernimmt. Das ist übrigens ganz legal und es gibt diverse Firmen, die damit gutes Geld verdienen.

T3Fahrer  14.12.2022, 23:18

Dein Vorgehen mit dem Alternativsünder ist nicht legal und wird sogar geahndet.

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Das Fahrverbot auszuhebeln durch höhere Geldbuße geht nur in größten Ausnahmen, darauf würde ich mich keinesfalls verlassen.

Wenn sich der Halter nicht erinnern kann, ist das halt so. Das oft angedrohte Fahrtenbuch, das dann geführt werden müsse, kommt sicherlich nicht, weil das nur einmal vorgekommen ist, dass der Fahrer unbekannt war... Aber bei solch hoher Überschreitung wird ermittelt. Es werden also Ehepartner, Kinder etc. des Halters geprüft, da wird schon Aufwand betrieben. Aber man könnte Zeit schinden dadurch - der Bußgeldbescheid muss ja bis 3 Monate nach dem Vergehen beim Sünder sein, sonst ist es verjährt...

wie das wäre, wenn der Halter des Fahrzeugs angeben würde, er wüsste nicht mehr, wer zu diesen Zeitpunkt gefahren sei. 

Dann wir ein freundlicher Herr in blau in der Nachbarschaft ein Foto zeigen mit der Frage, ob sie die Person kennen.

Gibt es eine Chance dort irgendwie damit durchzukommen oder eher weniger?

Gering.

Ich habe gehört man kann, wenn man das Fahrzeug geschäftlich braucht, das Bußgeld erhöhen und dafür kein Fahrverbot erhalten. Geht das auch bei so einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wer erzählt solchen Unsinn? Sei vorsichtig, das Argument "ich brauche den FS beruflich" hören Richter nicht gern und erklären gern daß man dann eben anständig fahren soll.

Man könnte auch einfach mal seinen Mann stehen und die Verantwortung für sein Handeln wie ein solcher tragen.

Hi, ja das könnte gehen. Zwar hätte der Halter dann eine zeitlang ein Fahrtenbuch an der Backe, aber möglicherweise kommt der Fahrer um das mehrmonatige Fahrverbot drumherum.

Schlechte Chance hätte der Fahrer allerdings, wenn es ein naher Verwandter des Halters ist, der womöglich auch noch im gleichen Haushalt lebt. In die Richtung werden sie zuerst ermitteln.

Wenn das fruchtlos ist, muss der Fahrer auch damit rechnen, dass die in der Nachbarschaft des Halters herumfragen, wer auf dem Bild das denn sein könne. Der Verstoß ist schließlich erheblich, da könnnte einigermaßen Aufwand betrieben werden.

Ich habe gehört man kann, wenn man das Fahrzeug geschäftlich braucht, das Bußgeld erhöhen und dafür kein Fahrverbot erhalten. Geht das auch bei so einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ja das wäre möglich. Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass der Fahrer den Führerschein beruflich braucht und das Fahrverbot nicht in einer Urlaubszeit antreten kann.

BerndBauer3  24.09.2023, 02:34

Ich habe einmal einen Brief mit Foto bekommen, wo man eindeutig erkennen konnte, das ich es nicht bin. Ich sollte dann angeben, wer es ist. Es stand aber auch dabei, das man nicht verpfichtet ist, Familienangehörige zu nennen. Habe ich dann auch nicht gemacht. Die wußten aber genau, welche, von meinen 4 Schwestern es war. Obwohl die alle in verschiedenen Orten wohnen.

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wer zu diesen Zeitpunkt gefahren sei

schon komisch, die Person ist auf dem Bild mit abgelichtet.

über 70 km/h 738,50 € 2 Punkte 3 Monate Führerscheinentzug. haste gut gemacht

hoffentlich kommt da kein Vorsatz, dann wird die Geldstrafe verdoppelt ...