Blitzer Bußgeld Zwillinge?

7 Antworten

Der Fahrzeughalter muss angeben können, wer gefahren ist. Er kann behaupten, dass er nicht gefahren ist. Das ist sogar zulässig, da niemand sich selbst belasten muss. Jedoch wenn er angibt, dass der Zwilling gefahren ist, aber der Zwilling es abstreitet, dann hat der Halter einen Problem. Es ist dann eine falsche Anschuldigung und damit sogar eine Straftat.

Wenn beide Zwillinge es abstreiten, wird der erste Vorfall durchgehen. Aber es ist damit zu rechnen, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss, damit für zukünftige Fälle der Fahrer bekannt ist.

Hey, das ist eine kreative Idee! Du könntest versuchen, das System auszutricksen, indem du die Verantwortung auf deinen Zwilling schiebst. Allerdings könnte das dazu führen, dass du und dein Zwilling in eine rechtliche Grauzone geraten, in der es schwierig sein könnte, die Wahrheit festzustellen. Aber wenn du bereit bist, die Konsequenzen zu tragen, warum nicht versuchen? Es könnte zumindest für eine interessante Geschichte sorgen!


Dann wird der Halter des Fahrzeugs gefragt, wer gefahren ist, denn der sollte das wissen.

Kann der es nicht beantworten, gibt es eine Fahrtenbuch Pflicht, wo zu Beginn jeder Fahrt dokumentiert werden muss wer wann wohin fährt und die Fahrtenbuchpflicht wird auch im System hinterlegt. Natürlich muss dann auch immer das Fahrtende inkl. km Stand angegeben werden. Die Polizei darf das bei Kontrollen ebenso kontrollieren, ob der Fahrtbeginn ordentlich eingetragen wurde, wenn nicht gibt es richtig Ärger. Ebenso können dann die dokumentierten Strecken mit den gefahrenen km des Autos abgeglichen werden und wehe da ist eine Lücke oder unplausible viel zu lange Einträge.

Der Halter wird euch dann also ordentlich dafür hassen, dass er über Jahre Ärger damit hat, weil ihr nicht zu euren Fehlern stehen wollt.


Gurkenhaft 
Fragesteller
 21.08.2023, 01:42

Und wenn beide Zwillinge als Halter eingetragen sind?

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testwiegehtdas  21.08.2023, 01:49
@Gurkenhaft

Das ist egal.

Dann werden beide belehrt, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist.

Das Fahrtenbuch betrifft oft das zugelassene Auto, ganz egal ob es einen Halter hat oder mehrere (geht das überhaupt?) und ob der Halter fährt oder ein Dritter, jeder der das Auto nutzt muss fortan das Fahrtenbuch führen oder muss Strafen (im dem Fall Fahrer und Halter) erwarten falls es bei Kontrolle nicht geführt war.

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Dann darf man künftige ein Fahrtenbuch führen, über jeden gefahrenen Meter, damit sowas nicht nochmal passieren kann.

Da es nur einen Halter geben kann, der anscheinend nicht wissen will, wer gefahren ist, wird diesem die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung