Mit 17 1/2 Motorradführerschein machen... Eltern Unterschrift?
Hallo,
im April bin ich 17 Jahre alt geworden und besitze seitdem einen Autoführerschein BF17. Der Führerschein war ein Geschenk meiner Eltern.
Im Oktober würde ich gerne mit meinem Motorradführerschein anfangen, da ich dann 17 1/2 Jahre alt bin. Doch meine Eltern sind nicht gerade begeistert davon. Im Puncto Sicherheit, Gefahr usw. sind sie strikt dagegen, was ich auch verstehen kann. Doch ich möchte den Schein trotzallem besitzen, da es mich einfach begeistert auf einem Motorrad zu sitzen und zu fahren.
Deshalb bezahle ich selbst den Führerschein.
Meine Frage hierbei ist jetzt: Brauche ich eine Unterschrift meiner Eltern um den Motorradführerschein zu machen? Oder reicht meine Unterschrift?
Vielleicht weiß einer ja Bescheid.
Vielen Dank
5 Antworten
Ja brauchst du, unter 18 kannst du den Vertrag mit der Fahrschule sonst nicht schließen. Völlig egal ob du ihn unter 18 noch gar nicht nutzen kannst/willst. Du kannst ja auch nicht mit 17 ein Haus kaufen und argumentieren, dass du noch gar nicht einziehen willst. (nur als Beispiel)
Wenn deine Eltern dagegen sind musst du halt ein halbes Jahr länger warten...mit 18 kannst du ja dann selbst unterschreiben. Und mal ganz im Ernst...Motorradführerschein im Winter machen ist doch eh blöd. Wenn du so im April (da müsstest du dann ja irgendwann 18 werden) anfängst, machst du deinen Führerschein zu einer super Zeit. Frühling/Sommer ist dann auch das Wetter besser.
Grds. wäre jeder Vertrag mit der Fahrschule ohne Zustimmung deiner erziehungsberechtigten Eltern schwebend unwirksam und für nichtig zu erklären.
Auf ihren Kosten bleibt die Schule bestimmt nicht gerne sitzen und wird ohne Unterschrift keine Anmeldung annehmen - da wirst du wohl (noch) ein halbes Jahr warten müssen.
GT imager761
Nein, die brauchst du nicht.
Ohne Unterschrift deiner Eltern kannst du keinen gültigen Vertrag schließen, so lange du nicht volljährig bist.
Das hat nichts damit zu tun, wer den Unterricht bezahlt.
Es geht um den Vertrag deines Unterrichts und Kostenpflicht, die du nicht wirksam eingehen kannst. Und um strafrechtliche Konsequenzen fahrlässiger Körperverletzung, wenn die Fahrschule es gegen den Willen deiner Erziehungsberechtigten macht und etwas passiert. Beides riskiert sie nicht für ihre Gebühren :-O
Wo ist denn das Problem, die paar Wochen noch zu warten? Und die Zeit zu nutzen und Theorie vorab zu pauken, bis du praktische Stunden und Unterricht nehmen darfst?
G imager761
Ach die Theorie kann ich schon mit dem alter beginnen oder wie?
wenn man zur FS geht und sich anmeldet bekommt man einen Ausbildungsvertrag. Diese muss von einem Erziehungsberechtigten zusätzlich unterschrieben werde wenn man noch nicht 18 ist !
Aber ich mach doch den Führerschein für mich später als 18 Jährigen. Vorher kann ich davon nicht gebrauchen. (?)