Mit 12 ein Praktikum?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist da eindeutig! Arbeit in jeder Form ist für Kinder (unter 13) VERBOTEN.

Es gibt wenige Ausnahmen, die "berufsvorbereitenden Praktika" zählen da aber nicht dazu.

Die Diskussion hatten wir in der Schule meiner Töchter auch. ich habe den Lehrkräften schlicht untersagt, meine (noch unter 13 Jahre alten) Töchter in der 7. Klasse in solche Praktika zu zwingen. Ich habe mich zusammen mit dem Elternbeirat parallel ans Schulamt gewandt und mich beschwert...denn in der 7. Klasse waren über 60% der Schüler zum geplanten Zeitpunkt der Praktika noch keine 13 Jahre alt.

Die Schule hat dann die Durchführung der Praktika von der 7. auf die 8. Klassenstufe verlegt, das 2. Praktikum blieb in der 9. Klassenstufe. Damit konnten wir Eltern dann leben.

ich habe mal Versuchsweise eine KI mit deiner Frage gefüttert. Weiß nicht obs hilft, hier ist die Antwort =D

In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die die Durchführung von Praktika für Schülerinnen und Schüler regeln. Dazu gehört auch das Mindestalter, ab dem Praktika durchgeführt werden dürfen.

Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Schülerinnen und Schüler in Deutschland erst ab dem 13. Lebensjahr Praktika absolvieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler auch schon früher Praktika absolvieren dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Praktika, die im Rahmen von schulischen Projekten oder schulischen Veranstaltungen durchgeführt werden, oder Praktika, die im Rahmen von Ferienjobs oder Ferienfreizeiten stattfinden.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, die Praktika absolvieren möchten, die gesetzlichen Vorgaben beachten und sich über die Regeln und Bestimmungen im Klaren sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das erforderliche Mindestalter für ein Praktikum erreicht haben oder wenn Sie Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben haben, sollten Sie sich an Ihre Schule wenden oder sich an eine Beratungsstelle für Arbeitsrecht wenden. Diese können Ihnen weiterhelfen und Ihnen Auskunft über die geltenden Regelungen geben.