Mir droht Obdachlosigkeit?
Hallo, ich bin Bernd 50 jahre mir droht ab Anfang März die Obdachlosigkeit (wegen etwas an dem ich nicht schuld bin!!) was braucht man auf der Straße aufjedenfall? Und was nicht? (Also gegenstände)
Was ist passiert? Lebst du in einer Wohnung, die gekündigt wurde?
Arbeit gekündigt, Chef schuld
Und die Wohnung?
Die kann ich nicht mehr zahlen
Dann musst du dich beim jobcenter melden, die Zahlen deine wohnung
Die übernehmen diese Kosten nicht, da es deren Preisrahmen sprengt also an Wohngeld (so die Dame vom Jobcenter)
6 Antworten
Für Obdachlose gibt es von der Gemeinde in Deutschland einen Anspruch auf Unterbringung. Der hat höchstens das Problem, dass du dadurch gerade in größeren Gemeinden mit unangenehmen Personen in Kontakt gerätst.
Stelle eine weitere Frage, um herausfinden, ob die Kündigung von deinem Job rechtmäßig war. Beschreibe genau, warum du gekündigt wurdest. Und sehr genau, wie es dazu kam. Unter Umständen lässt sich da etwas machen.
Aus der Wohnung musst du nicht einfach ausziehen, bloß weil du sie im Moment nicht mehr bezahlen kannst. D.h. du landest nicht im März auf der Straße. Sprich mit dem Vermieter über das Problem.
Würdest du im März einfach in einem Zelt auf der Straße wohnen, verlangt der Vermieter von dir einfach trotzdem die Miete für die Wohnung. Die musst du dann bezahlen, sobald du wieder Arbeit findest.
Diese Lösung steht dir aber sowieso zu. Aber du musst auch zum Jobcenter gehen.
Wenn du gearbeitet hast, musst du dich an die Agentur für Arbeit wenden, sobald du die Kündigung bekommen hast, darüber klärt dich dein Arbeitgeber in der Regel auch auf. Wende dich an die.
Wenn Du schuldlos arbeitslos geworden bist, dann solltest Du umgehend bei der Agentur für Arbeit ALG - 1 beantragt, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Solltest auch zusätzlich noch einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, falls kein oder nur wenig Anspruch auf ALG - 1 bestehen sollte, die würden dann eine evtl. Nachzahlung auf Erstattungsantrag vom Jobcenter unter sich verrechnen, darüber würdest Du aber schriftlich informiert.
Wenn Du vorher nicht schon Leistungen vom Jobcenter bezogen hast und wegen der unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft schon schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert wurdest, muss das Jobcenter auch unangemessene KDU - erst einmal für min. 1 Jahr anerkennen und bei Bedarf auch voll übernehmen, also nicht von irgendeinem Telefonat abschrecken lassen, einfach Antrag stellen und gut ist.
Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen.
Deine Wohnung musst du auf jeden Fall behalten, das wird auch für ein halbes Jahr vom Jobcenter bezahlt. Auch wenn du keinen Arbeitslosengeld 1 kriegst kannst du auf jeden Fall Bürgergeld bekommen und die Miete führt für sechs Monate bezahlt
In der Zwischenzeit hast du wieder eine neue Stelle
Wenn er vorher noch keine Leistungen vom Jobcenter bezogen hat und keine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung erhalten hat, muss die unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft sogar für 1 Jahr anerkannt werden.
Erst danach kämen dann zusätzlich diese min. 6 Monate Übergangszeit.