Minderjährigenhaftung, was tun?

6 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt
  • Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Die Jobcenter können es nicht sein lassen - trotz Einführung des § 1629a BGB versuchen sie es immer wieder...

Da auch ein Minderjähriger Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, haftet er für zuviel gezahlte Gelder, auch wenn die Eltern das verursacht haben (gesamtschuldnerische Haftung); der damals Minderjährige kann dann zivilrechtlich gegen die Eltern vorgehen, um sich das Geld zurückzuholen - das läuft aber i. d. R. ins Leere, weil sie ja nichts haben...

Der Gesetzgeber hat nun die Beschränkung der Minderjährigenhaftung eingeführt - d. h. man haftet nur mit dem Vermögen, welches man am Tag des 18. Geburtstages hatte - und das ist in der Regel nichts oder lediglich ein paar Euro Taschengeld.

Du solltest nun schriftlich der Forderung widersprechen, indem Du Dich explizit auf § 1629a BGB berufst und dem Jobcenter mitteilst, daß Du am Tag des 18. Geburtstages x Euro besessen hast (ggf. Kontoauszug, Kopie Sparbuch).

Vorlagen findest Du auch im Internet.

thoniawer255 
Fragesteller
 19.05.2022, 23:52

Vielen Dank fürs Antworten. Was genau sollte ich am besten im Internet eingeben für solch eine Vorlage? Lg

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DerSchopenhauer  19.05.2022, 23:53
@thoniawer255

Minderjährigenhaftung muster.

Ihre Forderung (Aktenzeichen)

Einrede und Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie machen gegen mich eine Forderung in Höhe von (Betrag) Euro geltend. Diese Forderung ist entstanden, während ich noch minderjährig war. Zum (Datum) habe ich das 18. Lebensjahr vollendet.

Nachweis: Kopie des Personalausweises in Anlage.

Hiermit lege ich die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein. Ich verfügte als Minderjähriger über keinerlei verwertbares Vermögen. Aus diesem Grund beantrage ich, daß Sie die Forderung gegen mich nicht weiter verfolgen und mir eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.

Ich bitte um Übersendung Ihrer Benachrichtigung bis zum TT.MM:JJJJ.

Mit freundlichen Grüßen

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DerSchopenhauer  19.05.2022, 23:59
@DerSchopenhauer

Du kannst erst einmal eine konkrete Summe weglassen, die Du am 18. Geburtstag hattest - das kann dann auf Nachfrage des Jobcenters nachgereicht werden, falls man Belege haben möchte.

Achte auf die Widerspruchsfrist!!!

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 00:23
@DerSchopenhauer

Vielen vielen Dank, du hilfst mir damit wirklich sehr! Ich werde mich nochmal melden 😀

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 15:01
@thoniawer255

Hallo nochmal, ich habe jetzt der Agenur per Email den Text geschrieben per Email.

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 15:05
@DerSchopenhauer

Hallo nochmal, ich habe jetzt der Agenur per Email den Text geschrieben per Email.

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:04
@thoniawer255

Das macht man nicht per E-Mail, sondern per Brief mit Deiner handschriftlichen Unterschrift - sende den gleichen Text schriftlich noch nach.

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:06
@DerSchopenhauer

Oh, okay danke, habe sowas noch nie gemacht ich wusste das nicht. Bei dem Brief ist noch eine Anlage dabei wo es um die Vermögungsaufstellung geht. Soll ich diese auch Ausfüllen und schicken oder ist das nicht nötig da ich die Einrede zur Minderjährigenhaftung mache?

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:09
@thoniawer255

Fülle das aus - Bargeld = was man so als 18-jähriger hat (15 € oder so)

Hast Du ein Konto - wieviel ist da drauf?

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:12
@DerSchopenhauer

Auf meinem Konto sind zurzeit 365,40€ (aufgrund meines Geburtstages)

Jedoch verstehe ich einige Angaben dort nicht, Kontokorrentverbindlichkeiten etc.

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:16
@thoniawer255

Es zählt der Kontostand um 0:00h am Beginn des Tages Deines 18. Geburtstages - den Kontstand mußt Du eintragen (also vor der Einzahlung/Überweisung der Geldgeschenke).

Ansonsten dürftest Du wohl über kein Vermögen verfügen (Notebook, PC, Fernseher etc. brauchst Du nicht angeben) - schreibe dann: kein weiteres Vermögen gehabt...

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:18
@DerSchopenhauer

Kontokorrentverbindlichkeiten: War das Konto vor den Geldgeschenken ggf. im Minus - das wäre dann sowieso gut...

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:18
@DerSchopenhauer

Das Problem ist das ich schon am 9.05 220€ überwiesen bekam, was ist mit dem Geld? Muss ich das auch angeben und zahlen?

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:21
@thoniawer255

Schreib den Kontostand rein - das heißt auch noch nicht, daß Du das dann auch zahlen mußt - schreib in Klammern (Geldgeschenk für den Kauf von Anziehsachen, Fühererschein, Computer, Telefon oder so etwas)

also: z. B. Kontostand (Datum Geburtstag): 220 € (Geldgeschenk für neues Smartphone)

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:26
@DerSchopenhauer

Okay, sprich bei Kontokorrentverbindlichkeiten muss dann der Kontostand rein vom Tag wo ich 18 geworden bin um 00:00 Uhr.

Und wie kann ich soetwas nachweisen? Weil im Kontoauszug würde ja nur der Monatliche Endbetrag stehen, auf dem Brief steht: „Nachweise in Kopie“

Und dann steht dort jeweils,

Geldvermögen

Wertpapiere

Lebens-/Rentenversicherung

Immobilien

Beteiligungen an Einzelunternehmen

Sonstige Vermögen

und auf der rechten Seite:

Kontokorrentverbindlichkeiten

Immobilienkredite

Darlehensverbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten

Jetzt verstehe ich leider nicht wo ich genau was eintragen muss, ich habe wie gesagt auf meinem

Konto derzeit 365,40€ und an Bargeld sollten es um die 50€ sein.

Über Lebens-/Rentenversicherung weiß ich leider nichts.

Und der Rest ist für mich komplett fremd.

:(

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:36
@thoniawer255

Auf dem Kontoauszug steht jede Bewegung - da muß man den Kontostand dann zu Deinem Geburtstag ausrechnen...

Geldvermögen: da trägst Du etwas Bargeld ein und den Kontostand am 18. geburtstag (nicht den von heute) -(den Kontoauszug kopierst Du und schickst ihn mit) Vermerk: dann mit dem Geldgeschenk für irgendeine Anschaffung

Lebensversicherungen etc. hast Du ja ggf. nicht -

Wertpapiere: = z. B. Aktien hast Du wohl auch keine

Kontokorrentverdindlichkeiten wären ein Minus auf dem Konto

Der Rest sind Schulden (hast Du aber wohl auch keine)

Daher bleibt eigentlich nur der Eintrag bei Geldvermögen.

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:42
@DerSchopenhauer

Okay, vielen Dank. Würde mich dann nochmals bei Fragen melden falls es dir nichts ausmacht, du bist mir echt eine große Hilfe

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:49
@DerSchopenhauer

Okay nochmal eine Frage, ich müsste dann theoretisch bis Ende Mai warten um den Kontoauszug zu bekommen oder nicht? In der App wird mir nichts angezeigt lediglich der Kontoauszug vom April.

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:50
@thoniawer255

Ja - da mußt Du warten - das kannst Du dann nachreichen - wenn Du noch ungefähr weißt, wieviel auf dem Konto war schreib:

Geschätzt: x Euro - Kontoauszug kommt erst Ende Mai - wird nachgereicht

Den kannst Du dann per Mail als .pdf schicken.

In der App kann man aber meist alle Buchungen sehen - dann kannst Du das ausrechnen

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DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:53
@DerSchopenhauer

Ausrechnen: Kontostand 30.04 + Einnahmen ./. Ausgaben im Mai bis zu Deinem Tag vor dem Geburtstag = Kontostand am Geburtstag 00:00h

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thoniawer255 
Fragesteller
 20.05.2022, 16:53
@DerSchopenhauer

Also am besten schonmal alles schicken und den Kontoauszug, nachreichen wenn er ankommt?

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Du suchst dir aus dem Internet den Paragraf 1629 a BGB - und liest dir durch was dazu geschrieben steht und legst dann gegen die Forderung einen schriftlichen Widerspruch ein.

Dazu legst Du dann gleich Nachweise in Kopie, was Du an deinem 18 Geburtstag auf deinem Konto oder Sparbuch hattest, wenn da nichts oder nur wenig war, dann musst Du max.diesen Betrag ans Jobcenter erstatten.

Die Anruferei kannst Du Dir sparen, da sie nicht rechtssicher ist.

Du solltest zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Ich würde gern dort morgen anrufen

Das sollten Sie nicht tun.

Sie sollten schriftlich Einspruch einlegen. Da müßte man genau schauen warum die Geld haben wollen, aber in der Regel wird man den Einspruch damit begründen können, das sie nicht der Hilfeempfänger waren.

DerSchopenhauer  19.05.2022, 23:53

Auch Minderjährige haften für Fehler der Eltern, da sie Teil der Bedarfsgemeinschaft (gesamtschuldnerische Haftung).

Aber: Berufen auf § 1629 BGB

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