Jobcenter kann für das Studium zahlen?

7 Antworten

Wenn Du noch unter 25 bist und bei deinen bedürftigen Eltern lebst, dann bist Du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern erst dann raus, wenn Du deinen eigenen Bedarf durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kannst.

Ohne Erwerbseinkommen stehen dir auf dein Bafög - min. 100 € pauschaler Freibetrag zur Deckung deiner ausbildungsbedingten Aufwendungen zu, dass Jobcenter hätte dann also max. um die 550 € vom Bafög - auf deinen Bedarf anrechnen können.

Aber unter 25 kommt dann ja min. noch das Kindergeld von derzeit 219 € dazu, dann hättest Du angenommen um die 770 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Ab 18 und unter 25 gingen dann derzeit min. 357 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt ab, es würden dann angenommen noch um die 413 € für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben.

Die Warmmiete wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den Kopfanteil.

Solange Du von deinem Kindergeld noch einen Teil zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, hast Du weiterhin eine Mitwirkungspflicht dem Jobcenter gegenüber.

Du hättest ihnen also schriftlich in einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung mitteilen müssen, dass die Bearbeitung deines Bafög - länger dauert, dann muss das Jobcenter in Vorleistung gehen, aber nur mit dem Differenzbetrag, der dir inkl. des anrechenbaren Kindergeldes zur Deckung deines Bedarfs fehlt.

Diese Vorleistung holt sich das Jobcenter dann entweder direkt vom Bafög - Amt zurück, oder dann nach Erhalt der Nachzahlung von dir.


IAmNew00 
Fragesteller
 29.09.2021, 18:37

Wow, ich muss mich an dieser Stelle echt für die Mühe bedanken. Das ist alles so ausführlich, ich Danke dir sehr und habe echt mehr lernen können. Ich lebe halt noch mit meinen Eltern und bin da nicht wirklich mit all den Informationen ausgestattet, was eigentlich hätte sein müssen.

Vielen Dank!

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Das eher nicht,warum sollten sie das auch zahlen.Versuchs halt mal mit Joben,tun ja andere auch.

haben die das gesagt weil sie mir finanziell helfen wollen?

Das bezweifle ich.

Du mußt es dem Jobcenter mitteilen, wenn Dein BAföG-Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und ggf. noch kein neues bewilligt wurde, sofern überhaupt beantragt.

Die 650 € wird das Jobcenter vermutlich nicht zahlen.


IAmNew00 
Fragesteller
 29.09.2021, 07:42

Okay alles klar, dürfte ich aber fragen warum ich ihnen das Bescheid geben muss? Also zu welchem Zwecke?

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Agamemnon712  29.09.2021, 07:44
@IAmNew00

Veränderungen in persönlichen bzw. in wirtschaftlichen Verhältnissen sind mitzuteilen -> Mitwirkungspflicht.

Zudem sollte das BAföG bislang auf das ALG 2 angerechnet worden sein. Wenn jedoch kein BAföG mehr gezahlt wird, ist auch keines mehr anzurechnen. Dieses sollte mitgeteilt werden.

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IAmNew00 
Fragesteller
 29.09.2021, 07:51
@Agamemnon712

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, wirklich Danke!

Meine letzte Frage: Würde das Jobcenter mir das Geld nicht gewährend wenn ich es zurückzahlen würde mit der Nachzahlung vom Studentenwerk?

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Agamemnon712  29.09.2021, 08:16
@IAmNew00
Würde das Jobcenter mir das Geld nicht gewährend wenn ich es zurückzahlen würde mit der Nachzahlung vom Studentenwerk?

Meinst Du die 650 €? Das Jobcenter vergibt keine Studentenkredite und ist, abgesehen davon, für Studenten regulär nicht zuständig, da diese grundsärtzlich keinen Anspruch auf ALG 2 haben.

Wenn Du Geld vom JC willst, dann beantrage es papierschriftlich und warte den Entscheid ab.

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Kristall08  29.09.2021, 08:52
@Agamemnon712
Zudem sollte das BAföG bislang auf das ALG 2 angerechnet worden sein. 

Da wird nichts angerechnet.

Studenten sind aus dem Leistungsbezug raus.

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Agamemnon712  29.09.2021, 08:54
@Kristall08
Da wird nichts angerechnet.

BAföG wird grundsätzlich auf ALG 2 angerechnet.

Studenten sind aus dem Leistungsbezug raus.

Grundsätzlich Ja, aber nicht auschließlich. Es gibt auch Ausnahmen.

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Kristall08  29.09.2021, 08:55
@Agamemnon712

Es gibt keine Ausnahmen.

Es gibt allenfalls einen kleinen Zuschuss zur Miete.

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Agamemnon712  29.09.2021, 09:06
@Kristall08
Es gibt keine Ausnahmen.
Es gibt allenfalls einen kleinen Zuschuss zur Miete.

Das "allenfalls" wäre ja schon eine Ausnahme :)

Aber Spaß beiseite. Ergoogel Dir das Thema einfach mal. Dann wirst Du sehen, daß Du falsch liegst.

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Kristall08  29.09.2021, 10:20
@Agamemnon712

Nö, tu ich nicht.

Den Mietzuschuss würde ich nicht als "Ausnahme" bezeichnen.

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isomatte  29.09.2021, 19:28
@Kristall08

Diesen besagten Mietzuschuss zu den ungedeckten anteiligen Kosten der Warmmiete gibt es seit den Änderungen im SGB - ll ab 08.2016 nicht mehr.

Selbst ein Student, der unter 25 bei seinen bedürftigen Eltern lebt, ist erst dann aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus, wenn er seinen eigenen Bedarf mit eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

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IAmNew00 
Fragesteller
 29.09.2021, 07:43

Ich meine wozu muss ich diese Kentniss aufbringen? Das versteh ich leider nicht..

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Kristall08  29.09.2021, 08:58
@IAmNew00
Ich meine wozu muss ich diese Kentniss aufbringen? 

Weil du grade von Geld lebst, für das andere Menschen arbeiten gehen. Und weil die erwarten können, dass du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst.

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Als Student hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Und wieso ist dein Bafög ausgelaufen? Hast du keinen Folgeantrag gestellt?

Vom Jobcenter wirst du nichts bekommen, weil du darauf keinen Anspruch hast.


isomatte  29.09.2021, 10:23

Der 1 und 3 Satz ist so pauschal nicht korrekt !

Wenn der Student noch unter 25 ist und bei den bedürftigen Eltern lebt, dann ist das Kind erst aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus, wenn es seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Einen Mietzuschuss gibt es seit 08.2016 nicht mehr, denn da hat man das mit dem Bafög - für Studenten und bei Bafög - für Schüler im SGB - ll geändert.

Denn vor dem 08.2016 waren auch Kinder unter 25 mit Bafög - für Schüler aus der BG - der Eltern raus, selbst wenn sie nicht einmal 250 € Bafög - bekommen haben, dann gab es max. diesen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Warmmiete.

Auch wurde da geändert, dass es auf das Bafög - ohne z.B. Erwerbseinkommen einen pauschalen Freibetrag von 100 € gibt, der die ausbildungsbedingten Aufwendungen abdecken soll, höhere notwendige Aufwendungen müsste man nachweisen.

Vorher gab es nämlich nur diese 20 % Freibetrag vom möglichen Bafög - Höchstsatz.

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Grundsätzlich gilt, dass Studenten, Auszubildenden und Schüler deren Ausbildung bzw. Studium dem Grunde nach durch BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungshilfe gefördert werden kann, grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben.


IAmNew00 
Fragesteller
 29.09.2021, 07:41

Okay und wieso haben die mir gesagt, dass ich es ihnen Bescheid geben muss? Ich lebe ja trotzdem noch in einer Bedarfsgemeinschaft..

Können die mich bis zu meiner Bewilligung finanziell helfen? Ist das möglich?

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