Minderjährigen mit 14 auf Konzert mitnehmen?
Hi Leute,
meine Nachbarin ist 14 geworden und möchte ihren kleinen Bruder mitnehmen der noch 11 ist. Sie hat erwähnt, dass das Konzert so ungefähr bis 22 Uhr gehen soll. Wisst ihr ob sie ihren Bruder mitnehmen darf ?
Ich weiß leider nicht auf welches Konzert sie geht. Falls das eine Rolle spielt kann ich auch nochmal nachfragen :)
3 Antworten
Grundsaetzlich gibt es fuer Konzertveranstaltungen kein gesetzliches Mindestalter. Allerdings koennen bei bestimmten Veranstaltungen und Veranstaltungsorten jugendschutzrechtliche Bestimmungen greifen (beispielsweise wenn das Konzert in einer Gaststaette oder einem Club stattfindet).
Allerdings legen die Veranstalter in aller Regel eigene Bestimmungen zum Mindestalter fest. Nur dort wird man verlaesslich erfahren koennen, welche Regelungen bei dem betreffenden Konzert gelten. Diese koennen von Veranstalter zu Veranstalter und auch je nach Veranstaltungsort recht unterschiedlich sein.
In Bayern ist der Zutritt zu Hallen- und Freiluftkonzerten ohne Begleitung durch eine volljaehrige erziehungsbeauftragte oder eine personensorgeberechtigte Person (i.d.R. die Eltern) oft ab 14 erlaubt, nicht aber auch zu Veranstaltungen in Gaststaetten und Clubs. In allen anderen Bundeslaendern geht das hingegen meist erst ab 16. Dass sogar elfjaehrige Kinder ohne erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitperson eingelassen werden, duerfte jedoch bei so ziemlich jeder Konzertveranstaltung ausgeschlossen sein.
Du musst dich also beim Veranstalter erkundigen, wie es bei der betreffenden Veranstaltung geregelt ist. Vielleicht hat deine Nachbarin mit ihren 14 Jahren ja Glueck und darf tasaechlich schon allein rein. Dass aber auch ihr elfjaehriger Bruder ohne entsprechende (volljaehrige!) Begleitperson rein darf, duerfte wohl nahezu ausgeschlossen sein.
Wenn sie noch einen Erwachsenen dabei hat, der nicht nur den Jungen, sondern auch sie beaufsichtigt, dann ja..:)
Wir wissen nicht, um welche Veranstaltung es geht und welche Regelungen dort gelten. Vielleicht darf die Vierzehnjaehrige ja schon ohne erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitperson rein. Der Elfjaehrige wird es aber wohl tatsaechlich nicht duerfen.
Denke schon das das ok ist☺️