Ich hatte einen Migräneanfall während einer wichtigen Klausur. Kann ich die Klausur nachschreiben?
Ich stehe vor einem sehr ungewöhnlichen Problem, was mir noch nie zuvor in meinem Leben passiert ist. Während einer Klausur wurde mir plötzlich ganz übel und ich bekam einen Migräneanfall. Ich war wie gelähmt. Mein Kopf war erstarrt, meine Augen blickten wie von einem Magnetfeld angezogen auf die Klausur und ich konnte wirklich gar nichts machen, weder konzentrieren noch denken, und ich began zu schwitzen.
Ich habe dem aufsichtsleitenden Lehrer mitgeteilt, dass mir sehr übel ist und ich mich nicht konzentrieren kann, ich zu nichts in der Lage sei (ich schwitze). Ich frage den Lehrer, ob ich die Klausur abbrechen und nachschreiben kann per Attest, wenn ich jetzt sofort zum Arzt gehe. Doch der Lehrer sagt, ich hätte dann gar nicht erst antreten sollen, wenn mir übel sei, obwohl mir ja während der Klausur direkt zu Anfang übel wurde.
Ich bin an dem Tag leider auch nicht zum Arzt, weil mir so übel war. Ich lag im Bett.
Am nächsten Tag, es ist ein Feiertag, suchte ich eine Klinik auf (ich habe eine Anwesenheitsbescheinigung) und wurde in ein anderes Krankenhaus (Notfallaufnahme) geschickt.
Es geht mir hierbei um ein Attest, damit ich die Klausur nachschreiben kann, wenn das geht (?).
Leider fragten mich die Ärzte dort gar nicht nach meiner Krankenversicherungskarte und sagten mir, ich solle morgen zum Hausarzt gehen (wenn kein Feiertag ist).
Dummerweise vergaß ich nach einer Anwesenheitsbescheinigung zu fragen, welche aber genau der Hausarzt benötigt. Die Ärztin sah gar nicht gewillt aus, mir eine Bescheinigung zu geben, geschweige denn überhaupt zu helfen. Ich war aber da, die Kamera sollte mich erfasst haben.
Mittlerweile ist mein Problem von dem Fachlehrer bis zur Schulleitung durchgedrungen und alle sagen: Ich hätte nicht antreten sollen. Gibt es denn ein Gesetz, irgendwas wo schwarz auf weiß steht, dass man die Klausur abbrechen kann bei etwas Akutem und nachschreiben kann?
Ein Freund von mir meinte, das müsste es geben. Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich machen soll und bin ratlos.
3 Antworten
Hallo Stefan,
leider gibt es kein „Gesetz“ in dem steht, dass man eine Klausur abbrechen und dann nachschreiben kann, denn das würde zu Missbrauch durch diejenigen Schüler führen, die während der Klausur feststellen, dass sie sich nicht genügend darauf vorbereitet haben. Deshalb liegt es im Ermessen der Schule, ob in einem Fall, wie deinem, einem Schüler das Nachschreiben gestattet wird.
Gerade für Migränepatienten ist das ein großes Problem, weil eine Migräneattacke meistens völlig unerwartet und in jeder Situation auftreten kann. Ich habe auch Migräne und kenne die Angst, dass mich ein Migräneanfall in einem wichtigen Moment (Prüfung, Präsentation,…) überfallen könnte.
Eine Möglichkeit, wie dir das Nachschreiben der Klausur doch noch erlaubt werden könnte, ist dir eine ärztliche Bestätigung (Attest) ausstellen zu lassen, die besagt, dass du Migränepatient bist. Wenn der Schule (möglichst bald) so ein Attest vorliegt, sind die Lehrer meistens kulant (Kosten eines solchen Attestes: Ca. 10 – 15 Euro). Das Attest muss vom Facharzt für Migräne – einem Neurologen – ausgestellt sein. Der Neurologe muss auch wissen, wofür du das Attest brauchst, damit er alle relevanten Informationen darin aufnehmen kann. Du solltest ihm also deine Situation (Klausur) genau schildern.
Mit diesem Attest kannst du dafür sorgen, dass du glaubwürdig bist und von deinen Lehrern Verständnis bekommst. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier leider nicht.
Wenn du wegen deiner Migräne schon in Behandlung bei einem Neurologen bist, reicht ein Anruf bei ihm aus, indem du deine Situation schilderst. Falls deine Migräne aber noch nicht ärztlich diagnostiziert wurde, brauchst du möglichst schnell einen Termin bei einem Neurologen. Da die Wartezeiten bei Neurologen meistens sehr lang sind (Wochen, manchmal Monate), kannst du deinen Hausarzt bitten für dich einen kurzfristigen Termin zu machen.
LG Emelina
Hallo Stefan!
Hm...ich kann dir jetzt leider keine richtige Antwort geben,
Aber an unserer Schule war es so dass
Meine eine Mitschülerin war plötzlich übel und sagt das der Lehrerin, sie hat sich abholen lassen und durfte nachschreiben...
Ich kann mir auch kaum vorstellen das du das nicht darfst.... schließlich kannst du ja nichts dafür das du plötzlich einen Anfall gehabt hast...:/
Ich weiß ich konnte dir jetzt keine überaus richtige Antwort abliefern wie du es vllt. gern hättest....
Trotzdem, ich hoffe ich konnte dir vllt. ein bisschen weiterhelfen...
LG M.Cookieee
Wenn die Schulleitung meint, dass du nur ein Simmulant wärest...dann lass es:-)))
Ich würde gern als Betroffene einen Link der Schmerzklinik Kiel hinzufügen. Hier gibt es viele Infos für Migräniker, vor allem der folgende kann wichtig werden. Man kann die Infos dazu ausdrucken und den Leuten vorlegen, die die Migräne nicht ernst nehmen, wie so manchem Lehrer
http://www.schmerzklinik.de/2014/02/04/was-man-menschen-mit-migraene-lieber-nicht-sagen-sollte/