Mietwohnung was gilt als mit Lärm verbundene Arbeit?
Hallo was gilt als mit Lärm verbundene Arbeit in einer Mietwohnung? Ist damit z.b. Bohren oder auch Staubsaugen gemeint?
4 Antworten
Handwerkliche Arbeiten wie Hämmern, Bohren, Sägen, etc. diese sind maximal bis 19:00 Uhr erlaubt. Staubsaugen um 21:30 wäre, je nach Wohnung, auch fragwürdig. Meine Nachbarin fing häufig um 22:00 Uhr an zu Saugen, wenn sie nach Hause kam. Der Vermieter erklärte ihr dann noch mal kurz die Hausordnung und das Einhalten der Ruhezeiten.
Alle normalen Haushaltstätigkeiten sind nicht damit gemeint. Wände streichen auch nicht.
Ruhezeiten einhalten.....
Mittagsruhe von 13.00 bias 15.00 Uhr
jede Stadt hat andere Zeiten....
Morgens bis 7.00 Uhr - abends ab 19.00 Uhr
Staubsaugen is was ganz normales und verursacht kaum Lärm dafür brauch man auch keine Stunden.
Bohren zb jeden Tag auf dauer wäre schon was anderes.
Und ja alles was wirklich Wohnungsweit zu hören is. wie eben Bohren, Fliesen legen usw.
Wenn der komplette Flur gefliest ist und dort direkt an der Wohnungstüre gesaugt wird, dieser Lärm sich ins Treppenhaus überträgt, ist das am Abend nach 19:00 Uhr nicht mehr hinzunehmen.