Mietvertrag qm Angabe?

4 Antworten

und das hat er seit Jahren so akzeptiert?

er kann den Hauswirtschaftsraum mit nutzen; sonst würde da keine Anrechnung stattfinden.

das steht auch so im Mietvertrag?

Es soll solche Mieter geben, die erst einen Mietpreis akzeptieren und sich dann irgendwann doof benehmen und unsere Gerichte machen solche Spiele ggf. noch mit.

Natürlich kann jetzt eine relativ hohe Rückzahlung entstehen, gegen die Du Dich erst einmal wehren kannst, also die Sache in die Länge ziehen.

Diese Zeit würde ich nutzen, um eine satte Mieterhöhung auf die vom Mieter akzeptierte Miete bzw. Wohnfläche zu erzielen. Die neue Miete sollte nach Möglichkeit deutlich höher sein, als die bisher bezahlte, gesamte Kaltmiete.

Für die Zukunft merke Dir: Man vermietet nur Wohnfläche. Nebenräume werden mit vermietet und allenfalls mit einer Bezeichnung zur Identifizierung versehen. (Z. B. Kellerabteil Nr. 3). Hier keine Flächenangabe.

Bei der Berechnung der Wohnfläche Dachschrägen und Terrassen/Balkone entsprechend der Wohnflächenberechnung mit einbeziehen und die Gesamtfläche nur als Ca.-Angabe in den Mietvertrag aufnehmen. Den Mietbetrag im Mietvertrag nicht als m²-Miete angeben, sondern nur den Gesamtbetrag, der alles enthält, wie

Wohnfläche, Einbauküche, Nebenräume und was kann gemeinschaftlich genutzt werden.

PKW-Stellplätze und Garagen am besten mit einem eigenen Mietvertrag vermieten, sodass man diese Flächen auch einmal kündigen kann, wenn der Mieter Probleme macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Was ist ein Hausarbeitsraum? Ein besserer Abstellraum? Trockenraum für Wäsche? Keinesfalls ein Wohnraum und noch dazu außerhalb der Wohnung. Es dürften. m. E. deshalb dafür weder Miete noch Betriebskosten berechnet werden.

Bei Abweichung der WF größer als 10% hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung in dieser Höhe. Das für die gesamte Mietzeit auch rückwirkend.

Hier ist die Landesbauordnung zuständig. Ist der Hauswirtschaftsraum als Wohnraum einzuordnen, dann muss die Wfl. nicht halbiert werden. Sind im Mietvertrag keine Angaben für m² Wfl. angegeben, ist die Mietvereinbarung gültig und hat keine Auswirkungen auf veringerte Wfl. Nur die Abrechnungen der Betriebskosten müsste in diesem Fall vermutlich korrigiert werden.