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Die Fenster der Mieter über mir sind auch bei Frost immer geöffnet, muss ich das hinnehmen

gefragt von Wenzel am 27.12.2007 um 18:35 Uhr

In der Wohnung über mir sind neue Mieter eingezogen. Sie haben das Fenster ihres Schlafzimmers grundsätzlich immer offen. Auch bei Frost. Ich habe aber mein Wohnzimmer unter diesem Zimmer. Nun muss ich meine Heizung am Tag öffter aufdrehen als das früher der Fall war, weil der Raum durch die kalte Zimmerdecke viel schneller wieder kalt wird. Nachts hab ich mit dem offenen Fenster kein Problem aber am Tag finde ich das schon sehr rücksichtslos - oder??? Muss ich das hinnehmen??


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 27. Dezember 2007 18:50
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Ich würde mal sagen, dass die in ihrer Wohnung dasselbe machen können wir Du in der Deinen. Und in der Zeit, in der Du hier fragst, hättest Du schon längst mit ihnen darüber reden können... :-)

Kommentar von Wenzel am 27. Dezember 2007 20:00

wenn das Gespräch ein ganz kleines Entgegenkommen gebracht hätte, wäre die Frage sinnlos gewesen

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 28. Dezember 2007 09:30

Aus der Frage geht nicht hervor, dass Du mit ihnen geredet hast.

Kommentar von Wenzel am 28. Dezember 2007 18:53

sorry - hast recht


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Dezember 2007 18:56
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Öööh, du hast kein Anrecht darauf, dass die Mieter über dir für eine warme Wohnung sorgen, damit du weniger heizen musst.

Also lass die Leute über dir in Ruhe.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 27. Dezember 2007 18:59

Seh ich auch so , DH !

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 27. Dezember 2007 19:01

DH

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 27. Dezember 2007 21:23

Noch ein DH...

Kommentar von Wenzel am 28. Dezember 2007 18:52

nur zur Information: Ich muss sehr hart für meinen Lebensunterhalt arbeiten, da tut es schon weh, wenn Menschen, die ihre Betriebskostenabrechnung nur beim Amt einreichen und begleichen lassen so rücksichtslos sind.


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. Dezember 2007 18:52
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Helfen Gespräche mit den Ober-Mietern nichts, sollte man sich an den Vermieter wenden und ihn zur Abhilfe auffordern. Es gilt dasselbe Prozedere wie bei Mietminderung - also erst eine angemessene Frist (wegen der Dringlichkeit des Heizens nicht mehr als 2 Wochen)zur Abhilfe dem Vermieter einräumen (dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache des Mangels beim Vermieter oder bei anderen Mietern oder gar bei Dritten zu suchen ist) und dann Mietminderung geltend machen. Geltend machen heisst nicht beantragen, sondern fordern. Allerdings glaube ich nicht, dass ein solcher Fall in den Mietminderungstabellen der Meitervereine zu finden ist. Mehr als 3 % der Bruttomiete (seit April 2005 gilt nicht mehr die Netto-, sondern die Bruttomiete, also Warmmiete) würde ich aber nicht in Ansatz bringen; das dürfte schon die Höchstgrenze sein, zumal sich der Mangel wohl nur auf ein Zimmer zu beziehen scheint. Auf jeden Fall würde ich zur Nachweisführung eine Art "Heiztagebuch" führen, aus dem hervorgeht, wann und wieviel wegen des aufgetretenen Mangels (Kälteeintritt durch Zimmerdecke) mehr als früher geheizt werden muss.

Kommentar von Regenmacher am 27. Dezember 2007 18:59

Wo hast du denn den Unsinn her, dass in diesem Fall eine Mietminderung möglich ist? Ich kann in meiner Wohnung heizen und lüften, wie es mir beliebt.

Ich muss mich nicht danach fragen, ob mein Mitmieter unter mir mehr heizen muss.

Kommentar von Rolfe am 27. Dezember 2007 23:44

Das ist kein Unsinn! Der Mieter hat die Mietsache in einem ordnungsgemässen Zustand zu erhalten; Du kannst eben nicht heizen und lüften, wie es Dir beliebt! Schau mal in die Rechtsprechungsübersicht der Mietervereine und des BGH. Mietminderung ist nicht abhängig davon, wer die Ursache dafür gesetzt hat. Glaube mir, ich habe insoweit meine - auch gerichtlichen - Erfahrungen gegen meinen eigenen Vermieter gemacht, der immerhin eine grosse Wohnungsgesellschaft ist...

Kommentar von Wenzel am 28. Dezember 2007 19:00

danke dir; ich denke meinen Vermieter werd ich wohl doch informieren.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 27. Dezember 2007 19:08
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Wenn Du/Die das Bedürfnis haben, auch bei Kälte das Fenster zu öffnen - es kann keinem rechtlich vorgeschrieben werden, dass er seine Fenster nicht dauernd geöffnet haben darf. (Das wäre ja noch schöner!)Es gibt Menschen, die müssen immer ein Fenster offen haben, egal wie kalt es ist, weil sie bei geschlossenem Fenster Beklemmungen bekommen. Ausserdem, wenn sie ein "klassisches" Schlafzimmer haben, müssen sie da tagsüber nicht hinein - warum ein unbenutzes Zimmer heizen?

Vielleicht kommt es Dir nur so vor, dass Du mehr heizen musst, weil Du Dich über die Tatsache ärgerst, dass Deine "Obermieter" etwas tun, dass Dir unlogisch erscheint. Deshalb ist die Idee, Deinen jetzigen Verbrauch mit dem der vergangenen Jahre zu vergleichen - WENN es wirklich zu kalt wird - dann liegt es an mangelnde Isolierung der Decke/Fussböden - und das wäre dann Vermietersacher, eine Isolierung zu besorgen...

Kommentar von Wenzel am 27. Dezember 2007 19:49

es geht nicht darum, dass sie heizen sollen, kann ja kalt bleiben aber der Frost kommt eben doch nicht rein, wenn das Fenster tagsüber mal geschlossen wird-eben, weil sie sich nicht darin aufhalten, hat also auch nichts damit zu tun, dass nur gelüftet wird oder sie frische Luft brauchn

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 27. Dezember 2007 21:18

Nun - Du KANNST es denen aber nicht verbieten - da musst Du dich mit abfinden - und sooo schnell kommt der Frost auch nicht in eine Wohnung, wenn sie bewohnt ist - auch wenn die Fenster immer offen stehen...


anonym
beantwortet von Benjamin am 27. Dezember 2007 19:22
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Um Schäden (Schimmel, Wasserrohrbruch z.B.) zu vermeiden, müssen Mieter ihre Wohnung ausreichend lüften und heizen.

Argumentiere doch einmal unter diesem Gesichtspunkt sowohl mit den Mietern als auc dem Vermieter.




Kommentar von Klabauter am 27. Dezember 2007 20:00

Ich fände es einen gewaltigen Eingriff in mein Privatleben, würde sich ein Mieter so um meine Belange kümmern und würde mir das energisch verbieten.

Kommentar von Benjamin am 28. Dezember 2007 19:55

Siehe Kommentar von Rolfe. Er hat absolut Recht !!


Valve♥
beantwortet von Valve♥ am 27. Dezember 2007 18:39
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das musst du sagen, eine wohnung darf nicht total auskühlen. notfalls muss der vermieter abmahnen. komische leute gibts, dass denen das nicht zu kalt ist!

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small ░crîtter░ am 27. Dezember 2007 18:50

Über mir dasselbe: Alle Fenster schräggestellt bzw. geöffnet, Heizen wie die Blöden, dann Beschweren über die hohen Heizkosten.

Kommentar von Wenzel am 27. Dezember 2007 19:54

so ist das eben, wenn ja vielleicht auch noch der Steuerzahler die Heizkosten trägt


anonym
beantwortet von Klabauter am 27. Dezember 2007 19:07
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Wenn die obere Wohnung leerstünde, wär auch nicht geheizt, oder?

Kommentar von Wenzel am 27. Dezember 2007 19:59

hallo, es geht nicht ums Heizen!!!! Wenn die Wohnung leer stünde, wäre wenigstens das Fenster zu.

Kommentar von Klabauter am 3. Januar 2008 01:24

Wäre die gesamte wohnung trotz geschlossener Fenster aber ungeheizt wärmer als jetzt?


strick4a
beantwortet von strick4a am 27. Dezember 2007 18:38
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Gute Frage.Spreche die neuen Mieter doch einfach mal an?

Kommentar von Wenzel am 27. Dezember 2007 19:55

wenns Erfolg gehabt hätte, wäre die Frage nicht nötig gewesen


anonym
beantwortet von loewehans am 27. Dezember 2007 18:48
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wenn du eine gut isolierte decke hast, macht es bestimmt nichts aus. kommen deine nachbarn aus einer kalten gegend,daß sie das nicht anders gewohnt sind.


Eiskristal
beantwortet von Eiskristal am 27. Dezember 2007 23:37
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Mein Schlafzimmerfenster steht Tag und Nacht gekippt offen. Schlafe eben gerne in einen Raum mit Frischluft. Es hat sich noch nie jemand deshalb beschwert, egal in welcher Wohnung ich zur Miete gewohnt habe.Das Recht so zu schlafen darf sich jeder nehmen. Wäre ganz schön sauer wenn mir das jemand verbieten wollte.

Kommentar von Rolfe am 27. Dezember 2007 23:48

Das ist nicht dasselbe wie der o.g. Fall.

Kommentar von Simple_avatar3smallEiskristal am 28. Dezember 2007 00:17

Bei mir hat sich aber noch nie jemand beschwert.




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