Mietrecht Parkplatz-Vergabe nachträglich?
Hallo,
folgendes Problem:
unser Vermieter meinte anfänglich zu uns, dass wir parken sollen, wo frei ist. Es gäbe keine zugewiesenen Parkplätze.
das haben wir so getan, bis sich die Nachbarn richtig unfreundlich und unhöflich beschwert haben. Nun ist es letztendlich dazu gekommen, dass die PP nachträglich vergeben wurden. Es wurden Schilder Mieter 1, Mieter 2 etc angebracht.
Natürlich war der Vermieter außerordentlich schlau und hat die großen Parkplätze für die kleinsten Autos überlassen... nur weil die „schon seit Jahren so parken“
Unseren Firmenwagen dort abstellen? Keine Chance. Der würde mit Leitern komplett den Bürgersteig blockieren.
Nun zum Kernpunkt der Frage.
Da die Parkplätze nicht im Mietvertrag stehen und wir auch nicht dafür bezahlen, was passiert, wenn ich nun einen Parkplatz der anderen Mietern nutze? Ist das rechtlich bedenklich ?
Zudem ein Mieter sein Auto immer in einer separaten Garage parkt, während sein Parkplatz zu jeder Tageszeit frei ist 🤬 und wir mit zwei Autos sollen nun schauen, wo wir parken.
Vielen Dank und liebe Grüße
5 Antworten
du hast nur 1 PP, zugewiesen bekommen, der Firmenwagen ist draußen zu parken.
da die PP gekennzeichnet sind, könnte dein Fw kostenpflichtig entfernt werden
noch besser: ich als Vermieter würde für diese PP einen eigenen Mietvertrag abschließen, der kostet dann halt
Dann würde ich den Mieter, der den Platz nicht nutzt fragen, ob ihr das dürft.
Weil ja, jetzt sind die Plätze vergeben und da ist rechtlich was gegen euch zu machen, wenn ihr die nutzt.
Ja, sicher. Da bestimmt der Vermieter, wer da drauf steht, nicht du.
Du hast keinen Parkplatz gemietet und somit keine Rechte.
Ich würde den Mieter mit dem freien Parkplatz ansprechen und ihm anbieten, ihm sowas wie 'ne Miete für seinen Parkplatz zu zahlen. Haben wir damals bei unserer ETW auch gemacht, da war nur ein Parkplatz dabei, einen haben wir zugemietet.
Einfach draufstellen, wenn der Parkplatz demjenigen inzwischen "zugewiesen wurde" wird böses Blut geben.
nein, das ist rechtlich in ordnung
hast du eine freundin oder wohnst du alleine?
du hast danach schlechtes klima im haus, frauen können da nicht so gut drauf, uns ist es eher egal, was frau koschmidda aus dem 2.og über uns denkt
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Wenn Sie keinen festen Parkplatz gemietet haben, so hat der Vermieter das Recht zu bestimmen, wer welchen Parkplatz nutzen darf. Der Vermieter hat dabei leider keine Rechtspflicht, dieses Bestimmungsrecht praktisch sinnvoll auszuüben - vielmehr hat er ein freies Ermessen dabei.
Sofern Sie sich der Anweisung des Vermieters widersetzen, einen für einen Nachbarn bestimmten Parkplatz nicht zu nutzen, so liegt darin eine Besitzstörung. Ihr Fahrzeug kann der Vermieter oder der sonst nutzungsberechtigte auf Ihre Kosten abschleppen lassen. Auch könnten Sie klagweise auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bitte bewerten Sie noch kurz meine Antwort.
Haben Sie vielen Dank und alles gute!
Ich hoffe Deine Rechtschreibung ist aber nicht so grausam wie von diesem User der sich erhofft, das man denkt, dass er Anwalt ist und so dann viele Auszeichnungen als Hilfreichste zu bekommen.
Obwohl keine Parkplätze im Vertrag stehen ?