Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
So wie Sie die Sache schildern, hat es sich um eine Anhörung gehandelt, wonach das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen will, weil es bezahlt hat, obwohl ein Arbeitseinkommen erzielt werden konnte.
Richtig ist zwar, dass Sie darstellen, dass solche Beträge nur schwer zurückzuerstatten sind. Gleichwohl ist die Rechtslage die, dass, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Hilfeempfänger Leistungen bezieht, obwohl er Erwerbseinkommen hat, diese Leistungen später wieder zurückzubezahlen sind.
Dabei spielt es keine Rolle, dass er direkt den Arbeitsvertrag vorgelegt hat: Es kommt wegen des Zuflussprinzips eben darauf an, was tatsächlich geflossen ist, deswegen muss man dann die Lohnabrechnung auch einreichen.
Gründe, dass nicht zurückbezahlt werden muss, sind aufgrund Ihrer Schilderung nicht ersichtlich, da Ihr Freund ja von dem Doppeleinkommen wusste und deswegen nicht darauf vertrauen durfte, das Geld behalten zu dürfen.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, mit dem Jobcenter brauchbare Raten zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass hier durchaus auch noch die Gefahr bestehen könnte, dass das Jobcenter Strafanzeige wegen Sozialbetruges erstattet. Das würde enorme Schwierigkeiten bereiten können. Von daher empfiehlt es sich, offensiv dann mit dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wenn er dann zugestellt wird, umzugehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
alles gute!