Mietminderung weil Leitungswasser ungenießbar?
Hallo!
Folgendes: Ich wohne im Haus der Vermieter, ist eine Einliegerwohnung. Die haben eine eigene Wasseranlage (was ich erst letzten Monat erfuhr), ich trinke seit ich in dieser Wohnung lebe (seit Dezember '18) ausschließlich Wasser aus der Leitung, ohne Probleme. Im August wurden zu viele Bakterien in der Anlage entdeckt, weshalb das Wasser gechlort wurde. Hat nichts gebracht, also musste das Wasser eine Woche später erneut gechlort werden.
Ich habe nun seit einem Monat kein trinkbares Wasser mehr, da es stark nach Chlor riecht und es nicht schwächer wird. Ich bekomme juckende Haut nach dem Duschen und kann es nicht einmal für Kaffee oder zum Kochen verwenden.
Beim zweiten Chloren wurde mir nicht einmal erklärt, dass das Wasser noch stehen muss und man die Hähne nicht aufdrehen darf bis zum nächsten Morgen. Hätte ich anhand des Wassers in der Toilette nicht gemerkt, dass etwas nicht stimmt, hätte ich beim Händewaschen die Hände unter die ätzende schaumige Brühe gehalten, da sie vergessen haben, mir das mit zu teilen! Das allein ist schon eine Zumutung, aber das mal bei Seite.
Kann ich auf eine Mietminderung bestehen, da ich das Wasser aus der Leitung nicht nutzen kann und da besonders das Bad immer noch nach Badeanstalt riecht?
3 Antworten
... wieso denn bestehen? Entweder der Mieter machts es, oder er lässt es, weil man sich eben immer zwei Mal trifft.
Und eine Einliegerwohnung hat doch kaum Kündigungsfristen und Gründe sind auch nicht nötig.
Schicke ggf. gleich dem Vermieter so einen Vordruck mit, damit er nur noch unterschreiben muss, Du aber den Termin vorgibst, zu wann Du raus kannst.
... nee, denn auch in Erfurt gibt es für Einliegerwohnungen eigene Spielregeln.
Aus meiner Sicht ist das sogar strafbar und sollte unbedingt dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Aufbereitetes Wasser darf für die Bewässerung des Gartens benutzt werden, es darf allerdings nicht wieder in eine Trinkwasserleitung geleitet werden. Ein solch fahrlässiges Verhalten kann Epedemien auslösen. Ich vermute bei meinen Vermietern etwas ähnliches.
Ätzend schäumige Brühe? Jetzt übertreib mal nicht. Ich weiß, wie viel Chlor da zum Einsatz kommt. Ist alles mehr als unbedenklich. Du hast sicher schon mal im Hallenbad aus Versehen ein Schluck Wasser gekostet - und lebst immer noch.
Ja, natürlich kenne ich das. So etwas möchte ich aber nicht dauerhaft in meiner eigenen Wohnung haben. Es war tatsächlich schaumig und sollte 12 Stunden lang so stehen, laut Teststreifen war die Farbe schwarz statt hellgelb. Kann sein, dass es ungefährlich ist, ich empfand es aber so. Ich möchte lediglich eine Antwort auf die Frage Mietminderung und keinen Judgement-Finger. Hab Dich ja nicht persönlich angegriffen, oder?
Ich möchte ja nicht gleich ausziehen.. bei mir gelten die Regeln wie in einer gewöhnlichen Wohnung auch. Bin froh, dass ich hier in Erfurt überhaupt etwas Passendes finden konnte.