Mieter einfach auf die"Straße setzen" bei rechtskräftigen Urteil?

5 Antworten

Also jetzt hör mal bitte, wenn eine Räumungsklage vorliegt, kam die Kündigung des Vermieters nicht gestern.


markus214 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:14

Natürlich nicht, aber: ich habe zu 100% vor dem AG gewonnen, der Vermieter hatte nicht ansatzweise eine Chance. Genau das Gegenteil war aber vor'm Berufungsgericht der Fall. Und nach der mündlichen Verhandlung wurde 2 Wochen später das Urteil zu meinen Ungunsten ausgesprochen. Nach dem 100%ig zu meinen Gunsten ausgesprochene 1.Urteil erforderte keine Suche nach einer Wohnung, 4-6 Wochen später genau das Gegenteil. Damit kann ja keiner rechnen. Selbst mein RA hat nur mit dem Kopf geschüttelt, wie negativ die Richterin mir bzw ihm gegenüber eingestellt war

0

Wenn das Räumungsurteil da ist, wird geräumt. Dann kommt der Gerichtsvollzieher (notfalls mit der Polizei oder dem Ordnungsamt) und macht die Wohnung auf. Für jeglichen Widerspruch ist es dann zu spät, da hätte man sich eher drum kümmern müssen. So ne Räumungsklage und das Urteil kommen nicht von heut auf morgen.


markus214 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:31

Doch: ließ Mal meine Kommentare vorher. Dieses Drecksurteil war überhaupt nicht zu erwarten!!!!

0
Ma10ddin  11.02.2020, 15:32
@markus214

Na wenn man deine Fragen liest war es schon zu erwarten. Scheint ja alles schon eine etwas länger andauernde Geschichte zu sein.

0

Der Vermieter kann das nicht selbst. Er kann aber einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen. Das dauert dann aber immer noch ein paar Wochen (mindestens 3, meist aber etwas laenger).

Die (i.d.R. recht hohen) Kosten der Raeumung muss der Vermieter vorstrecken, kann dann aber versuchen, sich diese vom geraeumten Mieter zurueck zu holen.


Sabrinawolski  11.02.2020, 14:40

So isses. Und da seit Kündigung, Klage und Urteil noch ein paar Tage ins Land gehen hat man noch Zeit sich rechtzeitig beim Sozialamt zu melden. Wird man glaube ich auch drauf hingewiesen. Trotzdem immer wieder mal: "Guten Tag, wir sind gerade geräumt worden und brauchen jetzt dringend..."

1
markus214 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:27
@Sabrinawolski

Ups, @sabrinawolski : am Geld liegt es eigentlich nicht. Ich habe immer gut verdient und werde voraussichtlich im April'20 wieder bei einer Bank arbeiten. Auf Sozialamt wurde nicht hingewiesen. Einen Titel hat der Vermieter bereits, wie gesagt: mit dieser 360Grad Wende des Gerichts war überhaupt nicht zu rechnen: im Oktober noch 100% Urteil vor'm AG zu meinen Gunsten, 2 Monate später genau umgekehrt, und vor allem würde mir am 5.2.20 das Urteil zugestellt, mit Räumung zum 28.2.20, Hammer, oder?

0
Sabrinawolski  12.02.2020, 08:09
@markus214

Am Geld liegt es eigentlich nicht? Aha, dann kannst du dir ja ne Wohnung mieten oder ins Hotel gehen. Und für deine Medikamente kommt ja die KK auf bis auf den Eigenanteil. Allerdings frage ich mich dann warum du geräumt wirst bzw, warum dir gekündigt wurde. Da du dich nicht dazu äußerst nehme ich mal das Wort Mietschulden in den Mund. Also ein finanzielles Problem. Da du angibst eventuell ab April wieder einen Job zu haben gehe ich mal davon aus das du Transferleistungen nach SGB III oder II bekommst. Die Kosten der Unterkunft werden zumindest vom JC getragen (wenn angemessen). Also kein Grund für Mietschulden außer du hast die Miete nicht überwiesen.

Ich kenn die Verhältnisse in deinem Ort nicht aber bei uns gibt es im Sozialamt eine Stelle die sich speziell damit befasst Menschen zu helfen die Mietschulden haben, Kündigungen, Räumungsklagen und Räumungsurteile am Hals haben. Oft sind die Kolleginnen und Kollegen erfolgreich das die Menschen in der Wohnung bleiben können. Aber natürlich nicht immer. Und dann bist du Wohnsitzlos und damit ist meine Org. Einheit zuständig da die Gemeinde immer auch für die Unterbringung Wohnsitzloser zuständig ist (sofern die das wollen).

Ich kann und will dir nicht vorschreiben was du zu tun und zu lassen hast. Aber ich kann dir raten in deiner Gemeinde mal zu schauen wer für Wohnraumsicherung und Wohnungslosigkeit zuständig ist und dort zum nächsten Sprechtag (oder wie auch immer das organisiert ist) aufzuschlagen und dich beraten zu lassen. Günstig wäre es dann wenn du Unterlagen zu deiner Wohn- und Einkommenssituation dabei hättest.

Aber was du tust musst du selbst entscheiden.

0

Wenn die Räumung durch ist, dann wurde vorher schon viel versäumt. Widerspruch, Härtefall beantragen usw.

Leider ignorieren viele die Kündigung einfach, dabei kann man mit Rechtsmitteln mindestens reichlich Zeit rausschlagen.


markus214 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:29

@brennspiritus: ließ Mal meine Kommentare zu Sabrinas Antwort, dann wirst du verstehen, warum keinerlei Antrâge: zu 100% vor'm AG gewonnen und vor'm LG sah es auch gut aus...

0

Gibt zwar Räumungsfristen bei solchen Urteilen, die müssen aber vom Gericht festgelegt sein aber sowie diese verstrichen ist kann die Räumung durchgeführt werden. Bzw im Falle dessen, dass es keine Frist gab muss nur abgewartet werden bis das Urteil rechtskräftig ist.


markus214 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:32

Da noch nicht Mal Revision zugelassen wurde, ist es rechtskräftig, zugestellt am 5.2., mit Räumung zum Ende Februar

0
kaguja371  11.02.2020, 19:12
@markus214

Tja denn solltest dir schleunigst was neues suchen - okay zugegeben das wird nicht einfach aber im Endeffekt selbst Schuld

0