Dürfen meine Eltern mich mit 16 Jahren raus schmeißen von zu Hause?

9 Antworten

Die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber den Kindern endet nicht mit dem 18. Lebensjahr. Sie gilt regelmäßig bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung. Das Gesetz spricht von einem berufsqualifizierenden Abschluss.
Unterhalt für Kinder ab 18 ist direkt an das Kind zu zahlen. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, bei denen das volljährige Kind nur bei einem Elternteil lebt, schulden beide Elternteile Unterhalt als Barunterhalt.
Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu trennen. Auch, wer nicht sorgeberechtigt ist, hat regelmäßig ein Recht und auch die Pflicht auf Umgang mit seinem Kind.
Ein eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wie Arbeitslohn kann den Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern mindern, etwa, wenn sich das Kind neben einem Studium regelmäßig etwas dazu verdient. Angerechnet werden auch BAföG, ein Stipendium oder das Kindergeld.
Es gibt keine direkte altersmäßige Begrenzung für die Unterhaltspflicht der Eltern. Hier kommt es auf die Umstände des einzelnen Falls aus an, insbesondere darauf, ob das Kind kein Einkommen erzielt, weil es sich noch länger in einer Ausbildung/in einem Studium befindet.

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Woher ich das weiß:Recherche

Nein das stimmt nicht. Deine Eltern haben die Aufsichtspflicht über dich bis du 18 bist. Sie könnten dir zwar erlauben in einer WG zu leben, aber dein Überleben muss bis zum 18 Lebensjahr gesichert sein. Es geht sogar soweit das dir deine Eltern die erste Ausbildung noch finanzieren müssen, weil sonst ist dein Überleben nicht gesichert. Allerdings kannst du das ab 18 selber entscheiden und das Amt könnte unterstützend eingreifen.

Nein, wenn du vom Amt leben müsstest wärst du bis 25 Jahre am Elternhaus gebunden, um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten musst du 18 Jahre sein.

geh ins hotel auf ihre kosten und verklag sie#du kannst ganz gechillt bleiben, die müssen für dich aufkommen 👍😁deine ärztin hat null ahnung von der sache! :)

Also wenn Eltern ihr Kind mit 16 rausschmeissen wollen, dann müssten vorher schon sehr gravierende Dinge passiert sein, dass es keine andere Möglichkeiten mehr gibt.

Warum würdest du nicht arbeiten gehen wollen, auch du hast eine Verpflichtung, entweder weiter zur Schule zu gehen oer eine Ausbildung zu machen.

Wenn du dich verweigerst, dann kommt das Jugendamt ins Spiel.