Miete anfordern vom ex?

9 Antworten

Es liegt weder ein schriftlicher noch mündlicher Mietvertrag vor, denn sie hat nie !!! Miete bezahlt. Daher ist auch eine nachträgliche Forderung, egal welche Höhe, nicht durchsetzbar. Es ist auch unerheblich, dass sie unter deiner Adresse angemeldet war.

Zudem stünde diese fiktive Miete vermutlich deinen Eltern als Hauptmieter zu.

Nur wenn ihr eine Miete vereinbart hattet und du das - falls sie es bestreitet - auch nachweisen kannst.

Der Nachweis, dass ein mündlicher Mietvertrag bestand, wäre zu erbringen in einem streitigen Verfahren.

Auch würde ich mich ranhalten, denn in 71 Tagen verjähren die Ansprüche aus 2018.

Mahnbescheid kann man beantragen, kostet aber auch was.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein das kannst du nicht.

Dafür wäre eine rechtliche Grundlage wie ein Mietverhältnis notwendig. Diese liegt nicht vor. Daher durfte sie davon ausgehen, dass sie kostenfrei wohnen darf.

Du kannst sie ja danach fragen. Wenn Ihr das nicht so vereinbart hattet, ist das für sie freiwillig, ob sie zahlt oder nicht.