Mensch fast angefahren?
Hallo undzwar bin ich heute aus einem Parkplatz ausgeparkt und war bisschen zu schnell und unaufmerksam und habe dabei fast einen Menschen und sein Auto angefahren. ABER NUR FAST. Wir beide haben uns erschrocken und ich selbst fahren noch nicht so lange Auto also habe erst seit kurzem mein Führerschein und Fehler können ja passieren. Also jetzt zur eigentlichen Frage: könnte der mich irgendwie deswegen anzeigen? Mein Bruder sagt ja aber ich sage irgendwie nein weil es ist ja nicht passiert
5 Antworten
Aufgrund deiner Schilderung kann man davon ausgehen, dass keine strafbare Nötigung vorliegt, denn dafür bräuchte es eine rechtswidrige Absicht. Du müsstest absichtlich versucht haben, dir die Vorfahrt zu erzwingen und der Fußgänger müsste dir diesen Vorsatz nachweisen.
Man kann dir somit nur vorwerfen, mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Man hat dann auf der einen Seite die persönliche Vermutung des Fußgängers, dass du seiner Ansicht nach möglicherweise zu schnell gewesen sein könntest, auf der anderen Seite die Tatsache, dass du noch rechtzeitig anhalten konntest und nichts passiert ist.
Mit Folgen ist somit nicht zu rechnen.
Er könnte dich anzeigen, aber ohne Zeugenaussagen oder Aufnahmen von Überwachungskameras wäre das aussichtslos.
So etwas kann mal passieren, aber du solltest in Zukunft aufmerksamer sein.
Danke, ja ich werde auch jetzt aufmerksamer sein. Wir waren aber auch nicht alleine am Parkplatz da waren schon 3-4 Menschen da aber ich verstehe nicht wofür er mich anzeigen könnte, ist ja nichts passiert
Du hast durch Unachtsamkeit eine gefährliche Situation verursacht.
Was aber kein Straftatbestand ist. Also nichts ist mit Anzeige.
Ja, Du hast ihn gefährdet und das ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Allerdings wird er Dich sicherlich nicht anzeigen. Zudem stünde dann Aussage gegen Aussage.
Nahezu jeder hatte schon mal solch eine Situation oder schlimmer. Lern was draus, mehr kannst du nicht machen. Wirst safe nicht angezeigt.
Wenn es keinen Kontakt gegeben hat, weswegen soll er dich dann anzeigen? Und wie soll er das denn dann BEWEISEN?
und der Fußgänger müsste dir diesen Vorsatz nachweisen.
Nein, der Staatsanwalt muss das.