Meine Frage ist, ob ich die Fahrerflucht bei der Polizei melden muss oder nicht?
02.05 Uhr wurde ich Opfer einer Fahrerflucht. Jemand hat bemerkt, dass ein anderer Autofahrer gegen mein geparktes Auto gefahren ist und ist weitergefahren. Dieser jemand rief die Polizei und meldete den Unfall mit einem Kennzeichen. Die Polizei kam heraus, beurteilte den Schaden und kontaktierte den anderen Verantwortlichen. Wir meldeten beiden Versicherern den Vorfall. Ich warte jetzt auf ein Schreiben des anderen Versicherers, um weitere Informationen zu erhalten. Ich war in einer Werkstatt, und man sagte mir, dass die Reparaturkosten 1100 Euro betragen.
Meine Frage ist, ob ich die Fahrerflucht bei der Polizei melden muss oder nicht?
3 Antworten
Wenn ich die Frage richtig lese, wurde der Unfall doch bereits aufgenommen und Du musst somit auch ein Aktz. haben
Ich würde nachfragen, ob eine Anzeige aufgenommen wurde. Wenn nicht, dann auf jedem Fall.
Schließlich muss du den Schaden selber tragen (bei VK auch über evtl. Beitragssteigerung). Am besten du findest die Person.
Der Täter wurde identifiziert und die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt. Mein Auto wird von Versicherung bezahlt. Es gibt Zeugen, dass ich im Stich gelassen wurde. Ich denke darüber nach, eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten?
Meine Frage ist, ob ich die Fahrerflucht bei der Polizei melden muss oder nicht?
Nein, musst du nicht. Gemeldet werden müssen nur schwere Straftaten, die sich noch in der Planung befinden und dadurch verhindert werden könnten.
Ja, der Unfall wurde aufgenommen, aber ich glaube nicht, dass es einen Anzeige gab.