Habe ich Fahrerflucht begangen?

7 Antworten

Wenn es sich so zugetragen kann, kann keine Straftat vorliegen.

§147 StGB:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du hast die Feststellung deiner Person, deines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch deine Anwesenheit ermöglicht. Der Unfallgegner war jedoch nicht bereit, diese Feststellung durchzuführen und hat sich stattdessen vom Unfallort entfernt.

Somit kann dir nicht vorgeworfen werden, die Feststellung deiner Personalien nicht ermöglicht zu haben. Der Unfallgegner hat durch sei Handeln ja ausdrücklich auf jegliche Feststellung verzichtet.

Das wird irgendein Dritter gemeldet haben.

Wieder so ein wichtiger Typ, der das gesehen hatte und fand, dass ihr das nicht so regeln dürft.

Nein, es ist keine Fahrerflucht, der Geschädigte hatte dich entlassen.

Emilius1112 
Fragesteller
 09.07.2021, 10:19

Und wenn die Frau das im Nachhinein selber gemeldet hat?

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AlphaAdonis  09.07.2021, 10:35
@Emilius1112

Das wäre keine Fahrerflucht, sie hatte dich ja selbst entlassen.

Aber Schäden könnte sie geltend machen.

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checkpointarea  09.07.2021, 10:34
Nein, es ist keine Fahrerflucht, der Geschädigte hatte dich entlassen.

Interessenshalber: Ist das Dein Wortlaut, oder wird das tatsächlich genau so formuliert? Habe ich nämlich noch nie so gehört in diesem Zusammenhang.

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AlphaAdonis  09.07.2021, 10:36
@checkpointarea

Das ist meiner.

Wenn du sie fragst, ob alles ok ist und sie ja sagt, gehe ich davon aus, dass alles ok ist und ich entlassen bin^^

Aus der Haftung bist du nicht unbedingt raus, aber Fahrerflucht ist vom Tisch.

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checkpointarea  09.07.2021, 10:39
@AlphaAdonis

Das Problem wird hier eher sein, dass dieses elendige "alles gut" heutzutage keineswegs bedeutet, dass "alles" gut ist - wie auch, das ist ja kaum möglich. Meiner Erfahrung nach ist bei einer Person, die, meist unüberlegt, diese Floskel von sich gibt, sogar eher besonders wenig "gut".

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AlphaAdonis  09.07.2021, 10:40
@checkpointarea

Ja, aber Fahrerflucht geht nicht.

Er ist ja nicht abgehauen, er hat sich beim Geschädigten gemeldet und der hatte erst mal gesagt, dass er keine Ansprüche stellen will.

Das ist keine Fahrerflucht mehr.

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checkpointarea  09.07.2021, 10:41
@AlphaAdonis

Wenn sie plötzlich etwas anderes behauptet, kommt es wahrscheinlich darauf an, wem das Gericht mehr Glauben schenkt.

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AlphaAdonis  09.07.2021, 10:43
@checkpointarea

Dann müsste sie krass falsch aussagen, dass er einfach abgehauen ist.

Was ich dann täte, schreibe ich hier nicht, aber es ist auch kriminell.

Ich hab ja ihre Adresse dann.

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Hast du ihr deine Personalien nicht mitgegeben?

Radfahrer oder Fußgänger stehen nach solchen Unfällen gerne erst mal unter Schock. Erst später zeigt sich, dass eben doch nicht "alles gut" ist.

Emilius1112 
Fragesteller
 09.07.2021, 10:19

Nein hab ich leider nicht, weil sie ja auch recht schnell danach weggefahren ist

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Nein, so hättest du keine Fahrerflucht begangen. Fahrerflucht ist es, wenn man an einem Unfall beteiligt ist, und dem Geschädigten oder andern Beteiligten nicht ermöglicht die Person, das Fahrzeug und die Art der Beteiligung festzustellen. Da du gefragt hast, sie aber gefahren ist, hatte sie die Möglichkeit alle diese Feststellungen zu treffen. Das sie das nicht wollte dürfte ihr Problem sein.

gibt es zu dem Vorgang irgendwelche Zeugen? Wenn die jetzt behauptet du wärst einfach weitergefahren ohne das sie dich nach deinem Namen etc fragen konnte hast ggf ein Problem. Als Beschuldigter einer Straftat solltest du nicht ohne Anwalt mit der Polizei sprechen.

Emilius1112 
Fragesteller
 09.07.2021, 10:20

Ich glaube mit ihr war ein Mann aber der müsste gesehen haben dass ich sie gefragt habe

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Emilius1112 
Fragesteller
 09.07.2021, 11:03

Also sie meinte es sei alles gut und ist weggefahren. Bin mir sehr sicher das ich mich nicht verhört habe

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Stefan1248  09.07.2021, 11:05
@Emilius1112

Wie gesagt, ich würde mit einem Anwalt sprechen. Recht haben und recht bekommen sind manchmal leider zwei verschiedene Sachen

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Wenn die Frau tatsächlich zugestimmt hat, wäre es keine Flucht. Andererseits kann ja nur sie die Polizei verständigt haben. Hast du dich vielleicht verhört?

Emilius1112 
Fragesteller
 09.07.2021, 11:02

In wiefern verhört?

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