Mein Vater öffnet immer meine Briefe.. ich möchte das aber nicht..

16 Antworten

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Schicke dir Selbst einen Brief in welchem du dich schriftlich darüber beklagst das dein Vater unerlaubt an dich adressierte Post öffnet nur um seiner persönlichen Lust zu frönen. Er setzt sich hierbei über das Briefgeheimnis und dem "normalen" sozialen Familienleben leichtfüssig hinweg. Erwähne das du am überlegen bist dies auch mit der Post für deinen Vater zu tun und ob man nicht ,wegen dem guten Zusammenleben, bessere Lösungen finden kann.

BillDung  17.10.2012, 18:47

Ha, ha! Die Idee ist super gut!

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Ich finde, es ist ein absolutes NO Go die Briefe eines anderen zu öffnen - noch dazu aus reiner Neugierde. Würde er das Gefühl haben, dich schützen zu müssen, könnte ich das verstehen. Aber eifnach so - das geht mal gar nicht! Wenn er es nicht einsieht, würde ich dir ein Postfach empfehlen. Das ist nicht teuer und erleichtert erst mal die Situation. Ansonsten könnte ich dir auch nahe lagen, mit jemand anderem aus der Familie zu sprechen, vielleicht kann jemand vermitteln?

BillDung  17.10.2012, 18:52

Postfach auch für Minderjährige?

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FunnyChrissy  22.10.2012, 18:28
@BillDung

Das weiss ich nicht, da müsste man sich erkundigen. Aber zur Not könnte man auch einen vertrauen Erwachsenen bitten, unter seinem Namen für mich ein Postfach zu eröffnen. Möglichkeiten gibt es da mit Sicherheit.

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Die Frage ob sie das dürfen da Du ja noch minderjährig bist ist im Gesetz nicht geregelt. Von Deinem Bruder dürfen die Eltern die Post nicht öffnen. Ich selber finde das Verhalten Deines Vaters respektlos, denn man kann in Deinem Alter seine Briefe selber lesen. Würde mir nie in den Sinn kommen die Post der Kinder zu öffnen, da habe ich schon immer was gegen gehabt.

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses. (1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich

Das kannst du deinem Papa mal zeigen das er sich Strafbar gemacht hat!

Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert

Sag ihm, dass er sich damit sogar strafbar macht.