Ruf lieber bei Deinem Eltern an und frage sie um rat, diese verschiedene Antworten könnten Dir eher Angst machen und Dich verunsichern, hier sitzen auch Leute ohne Ahnung! Außerdem Deine Eltern kennen Dich am Besten! ;-)

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§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses. (1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich

Das kannst du deinem Papa mal zeigen das er sich Strafbar gemacht hat!

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Rechtlich gesehen:Alkohol ist dem Kindern und Jugendlichen erst ab 18 erlaubt, weil man dann ausgewachsen ist (Körperlich und Organisch) Mit Alkohol ist es nicht zu Spassen, es kann schlimme folgen haben und deine Eltern sollten auch auf deren Konsum achten, und erst trinken wenn keine Kinder in der näche sind! Eltern sind Vorbilder der Kinder!

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