Mein Vater hatte einen Frontalunfall. Er ist jemandem reingefahren weil es ihm Schwarz vor Augen wurde. Wie ist das jetzt. Muss er die Polizei kosten…?

6 Antworten

Was meinst du mit Polizeikosten?

Die Kosten für den Polizeieinsatz? Oder eine Strafe?

Kosten für den Einsatz der Polizei, sofern überhaupt welche in Rechnung gestellt werden, müssten von der KfZ- Versicherung getragen werden.

Wenn eine Strafe ausgestellt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder er trägt sie selber. Oder er geht dagegen vor und die Strafe wird ihm erlassen. Dass jemand anderes die Strafe tragen muss, gibt es im deutschen Recht nicht.

Den Fremdschaden, also den Schaden am anderen Fahrzeug, sowie Personenschäden etc. trägt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deines Vaters.

Den eigenen Schaden übernimmt ggf. die Vollkasko-Versicherung.

Trotzdem ist er schuldig und muss die Folgen tragen … ggf. die Schäden seine Versicherung und die Strafe er selber …

Sagt man das nach einen Unfall ist der Führerschein weg bis die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen ist, amtsärztlich.

Wenn er auffährt, ist er schuld. Den gegnerischen Schaden regelt die Versicherung.

Wer soll sonst verantwortlich sein? Das Autohaus vielleicht, welches ihm das Auto verkauft hat?

Welche Polizeikosten?

Was die Schäden am anderen Fahrzeug angeht: Er wird ja wohl das Auto haftpflichtversichert haben.