Statt 5 Personen 6 im Auto - Einer sitzt auf dem Schoß!

9 Antworten

Was kann alles passieren?

  1. Ihr baut einen Unfall. Derjenige der nicht angeschnallt ist wird aus dem Fahrzeug geschleudert. Tot.
  2. Ihr baut einen Unfall. Derjenige der nicht angeschnallt ist schneldert gegen andere Mitfahrer, bricht denen das Genick. Mehrere tot.
  3. Laut § 21 StVO darf man im PKW nur so viele Leute befördern wie Gurte vorhanden sind. Ansonsten kostet das ein Bußgeld in Höhe von 30 EUR. Nimmt man ein Kind ohne Gurt mit sind es 40 EUR und ein Punkt in Flensburg.
Crack  15.06.2013, 18:02

Ansonsten kostet das ein Bußgeld in Höhe von 30 EUR.

In dem Punkt bin ich anderer Meinung, auf jeden Fall kann man darüber diskutieren.^^

Es ist natürlich richtig das ein Verwarnungsgeld von 30€ erhoben wird wenn man nicht angeschnallt ist. Wenn das Fahrzeug aber nur 5 Sitzplätze hat dann sind auch nur 5 Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Insofern kann also nicht nach § 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme geahndet werden denn da heißt es:

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Und das ist ja dann der Fall wenn alle 5 vorgeschriebenen Gurte angelegt sind. Kommt eine 6.Person hinzu dann gibt es für diese Person keinen vorgeschriebenen Gurt der angelegt werden müsste.

Wenn überhaupt, dann kann hier nur nach § 21 StVO Personenbeförderung geahndet werden. Dafür sieht der Bußgeldkatalog aber keinen Tatbestand vor.

So so sehe ich die Sache und so wäre es auch logisch. Allerdings bin ich im Moment auch etwas überfragt wie hier überhaupt geahndet wird... :)

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Die Strafe für die ungesicherte Person dürfte das geringere Problem dabei sein: Bei einen Unfall wird die ungesicherte Person zu einer Riesengefahr für die anderen Insassen und kann den anderen Insassen tödliche Verletzungen zufügen, da selbst der leichteste Mensch ungesichert zum tonnenschweren Geschoß wird und so den anderen schwerste bzw. tödliche Verletzungen zufügt. Die ungesicherte Person erleidet bei den Unfall selbst schwere bzw. tödliche Verletzungen. Es dürfen in einen Fahrzeug immer nur soviele Personen mitfahren, wie Gurte vorhanden sind!

Einer geht zu Fuß weiter und du zahlst Strafe. Bedenke aber, was passiert wenn du einen Unfall hast, da steigt dir dann unter Umständen auch die Versicherung aus.

die betriebserlaubnis deines fahrzeuges erlischt, wenn du mehr personen mitnimmst, wie in der zb i eingetragen sind. wenn du einen unfall hast, bezahlt deine versicherung keinen cent. wenn die polizei dich anhält, gibt es eine anzeige und ein gerichtsbverfahren.

Dann hast Du noch immer das Problem mit zu wenigen Sicherheitsgurten. Folglich bezahlst Du auf jeden Fall ....