Mein Auto ist von einer Radarkamera geblitzt worden. Die Ordnungsamt hat mich per Brief gefragt, ob ich die auf dem Foto abgebildete Person bin. Was ist zu tun?

6 Antworten

zu 1) Das ist eine Entscheidung der jeweiligen Behörde (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Die Behörde ist verpflichtet, dich vor Erlass eines Bußgeldbescheides anzuhören, sprich dir die Möglichkeit zu geben, dich zu den Vorwürfen zu äußern (§ 55 OWiG). Bei Privatpersonen wird meist direkt ein Anhörungsbogen an den Halter verschickt. Da kannst du dich dann zu der Tat äußern. Zum Beispiel dahingehend, dass nicht du selbst gefahren bist, sondern jemand anderes. Du kannst dich auch dazu äußern, wieso du etwas getan hast oder Rechtfertigungsgründe vorbringen. Oder auch angeben, dass der Vorwurf insgesamt falsch ist. Wir als Firma bekommen in der Regel Zeugenbefragungsbögen. Dort werden wir dann nur nach dem Fahrer gefragt, dieser bekommt dann anschließend einen Anhörungsbogen.

zu 2) Sofern du nicht selbst gefahren bist, bis du Zeuge im Verfahren. Als Zeuge bis du grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen (§ 48 ff. StPO). Die Ordnungsbehörde selbst kann eine solche Aussage nicht erzwingen, kann aber die Vernehmung durch einen Richter veranlassen. Vor diesem müsstest du dann tatsächlich aussagen. Als Zeuge kannst du die Aussage verweigern, wenn der Beschuldigte ein naher Verwandter ist (§ 52 Abs. 1 StPO). Weiterhin kannst du die Beantwortung von Fragen verweigern, durch du dich selbst oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO genannten Verwandten dadurch der Gefahr aussetzen würdest, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (§ 55 Abs. 1 StPO).

Wenn du selbst gefahren bist, kannst natürlich auch die Aussage verweigern. Faktisch wird das dazu führen, dass ein Abgleich zwischen dem Blitzerfoto und deinem Führerscheinfoto stattfindet. Sollte das keinen Aufschluss über den Fahrer geben, kann es auch sein, dass die Polizei bei dir Zuhause vorbeikommt und dein Gesicht mit dem Blitzerfoto vergleicht und ggf. auch Nachbarn befragt.

Sofern du tatsächlich gefahren bist, wird das mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auch festgestellt werden und gegen dich ein Bußgeldbescheid erlassen werden (§ 65 f. OWiG). Gegen diesen kannst du dann Einspruch einlegen (§ 67 OWiG), wenn die Behörde deinem Einspruch nicht abhilft, geht die Sache schließlich vors Gericht (§ 68 ff. OWiG). Wenn du das Verfahren verlierst. trägst du auch die Gerichtskosten.

Bußgeldentscheidungen werden nicht im Bundeszentralregister eingetragen und stehen somit auch nicht in einem Führungszeugnis (siehe hierzu das BZRG). Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.

zu P.S.) Bitte spare dir in deinem eigenen Interesse solche Belehrungen zukünftig. Wir lassen uns nicht gerne vorschreiben, wie wir zu antworten haben. Damit verschreckst du einen erheblichen Teil der qualifizierten Antworter. Übrig bleiben dann diejenigen, die nur die ersten drei Zeilen deiner Frage gelesen haben. Ich habe erst dreimal überlegt, ob ich deine Frage überhaupt noch beantworten möchte und habe es letzten Endes wohl nur getan, weil deine ersten beiden Absätze recht ordentlich geschrieben waren.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Also der neue Lebensgefährte meiner Mutter erzählte mal, dass er bei einem Bußgeld konsequent gesagt hat, dass er sich auf dem Foto nicht erkennt. Das hat er laut eigener Aussage bis zum Schluss durchgezogen, selbst bei einer persönlichen Anhörung.. und kam damit durch.

Keine Ahnung ob die Story so zu 100% stimmt, aber was sollen sie machen wenn man sich nicht erkennt und nicht weiß wer gefahren ist?


AB56jj66 
Fragesteller
 10.01.2022, 22:49

Was ist eine persönliche Anhörung? Ist es dasselbe wie ein Gericht? Wenn Sie damit meinen, dem Ordnungsamt immer wieder mitzuteilen, dass Sie die Person nicht erkennen, scheint das eine billige Möglichkeit zu sein, es zumindest zu versuchen.

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Paejexa  10.01.2022, 22:54
@AB56jj66

Er sollte irgendwo persönlich vorsprechen und hat es auch dort laut eigener Aussage abgestritten, sich zu erkennen 😅 weiß bloß nicht mehr wo das gewesen sein soll, ist schon einige Monate her. Aber im Prinzip schadet probieren nicht. Wenn es gut läuft zahlst du nichts, wenn es schlecht läuft zahlst du.. aber das würde auch so passieren, wenn du den Verstoß zugibst oder die dich einfach verknacken 😅

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pony  10.01.2022, 22:55
@AB56jj66

ganz sicher ist das eine möglichkeit.

viel spass bei der führung des fahrtenbuches.

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Wenn Zweifel bestehen, dass der Halter der Fahrer ist, wird gefragt, wer gefahren ist. Schliesslich soll der Fahrer betraft werden.

Wird in dem Schreiben gesagt, dass der Fahrer nicht der Halter sein kann, oder ist das nur eine Auswahlmöglichkeit?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AB56jj66 
Fragesteller
 10.01.2022, 22:43

In dem Schreiben wird gefragt, ob ich der abgebildete Fahrer bin oder nicht. Das ist alles. Mfg.

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AB56jj66 
Fragesteller
 10.01.2022, 22:51
@ronnyarmin

Bitte verstehe, dass ich nicht gerne in einen persönlichen Chat wie diesen einsteige. Ich will nur Informationen, das ist alles. Danke!

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ronnyarmin  10.01.2022, 22:53
@AB56jj66

Wenn du der Fahrer bist, solltest du das sagen.

Wenn du nicht der Fahrer bist, solltest du ihn angeben.

Machst du keine Angaben zum Fahrer, kann dir als Halter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Das ist nicht spaßig.

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pony  10.01.2022, 22:54
@AB56jj66

du hast informationen bekommen.

sie sind anders ausgefallen, als du dir das vorgestellt hast.

wahrheitsgemäss die frage nach dem fahrer beantworten und das formular frankiert zurückschicken.

fäddich.

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Hallo AB56jj66

In Österreich ist das nicht so kompliziert.

Der Halter bekommt die Strafe, er hat dann 3 Möglichkeiten:

Er bezahlt die Strafe

Er gibt den Zahlschein an den Fahrer weiter

Er gibt die Daten des Fahrers den Behörden bekannt

Gruß HobbyTfz


Eisenschlumpf  16.06.2022, 12:07

Das ist in der Schweiz offenbar auch so.

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Ich verstehe deine Frage nicht. Solche Briefe sind meist so geschrieben, das sie jeder zweifellos versteht.. Du wirst aufgefordert den Fahrer zu benennen. Dafür wird dir das Bild und alle weiteren Daten zum Vorfall mitgeteilt (Uhrzeit, Tag..). Wenn du der Fahrer warst und dies auch so benennst, kommt neue Post mit dem Busgeld oder eben der Strafe. Wenn jemand anderes gefahren wäre, würde bei ihm das Schreiben landen. Die gleichen aber natürlich die Daten sowie Bilder ab. Nicht das du jetzt denkst man könnte einfach irgendjemanden eintragen.