Medizinstudium mit Ausbildung als Rettungs- oder Notfallsanitäter?

2 Antworten

Der Rettungssanitäter bringt für ein angestrebtes Medizinstudium grundsätzlich keine offiziellen Vorteile, da dieser nirgendwo berücksichtigt wird. In Deutschland, stellt der Rettungssanitäter im juristischen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung dar, welche nach dem jeweiligen Landesrecht, den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer, zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. In einigen Bundesländern ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch ein Landesgesetz oder durch eine Rechtsverordnung auf Landesebene geregelt, nicht jedoch in allen Bundesländern. Ein Bundesgesetz über die Ausbildung von Rettungssanitätern, existiert nicht. Letztendlich, handelt es sich um eine Qualifikation mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 520 Stunden, die in Vollzeitform absolviert demnach bereits in ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden kann. Offizielle Vorteile bei der Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz, bietet dies nicht. Es bringt einem "lediglich" Vertrautheit im Umgang mit medizinischen Notfällen und am Anfang des Studiums ein paar Vorteile hinsichtlich der praktischen Anwendung von medizinischen Maßnahmen, das man schon Vitalwerte erheben kann, einen periphervenösen Zugang vorbereiten und vielleicht auch selber legen kann und ähnliche Dinge.

Die einzige richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, welche auch bei der Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz Berücksichtigung findet, ist die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Das Problem besteht hier jedoch darin, dass die Ausbildungsplätze ebenfalls sehr begehrt und zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz der bundesweite Durchschnitt sind. Freie Ausbildungsplätze werden vielerorts bevorzugt an Rettungssanitäter mit ein- bis zwei Jahren Beruferfahrung vergeben. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter, muss man in der Regel auf eigene Kosten erwerben und zur Berufsausübung, bedarf es darüber hinaus auch noch einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, welche man in aller Regel ebenfalls auf eigene Kosten erwerben muss. Es wäre demnach ein relativ langer Weg, der auch ersteinmal einiges an Investition erfordert.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

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Virl Erfolg ;-)