Media Markt verweigert Gewährleistung und Seriennummer bereits zuvor verkauft?
Hallo zusammen,
ich habe mir Mitte Dezember ein Samsung Tablet bei Media Markt gekauft. Leider hat dieses Mitte Mai einen Fehler im Display aufgewiesen. Das Gerät ist mir weder runtergefallen noch wurde es sonst in einer Art und Weise unsachgemäß gehandhabt. Im Gegenteil, ich habe es stets sorgfältig behandelt (absolut kratzerfreies Display und Gehäuse, war immer in einer Schutztasche und mit einer Folie bedeckt).
Ich habe dieses direkt zum Service gebracht. Diese verweigern mir auch nach mehreren schreiben mit der Geschäftsführung die kostenlose Reparatur/Austausch und behaupten es sei Eigenverschulden ohne dies in irgendeiner Art beweisen zu können wie sie es laut BGB ja müssten. Nicht nur das, Ich konnte das Gerät erst vor 2 Tagen (also nach mehr als 5 Wochen) unrepariert abholen, obwohl ich die Reparatur auf meine Kosten direkt abgelehnt habe und auf meine Gewährleistungsrechte verwiesen habe, welche allerdings ignoriert wurden.
Als ich es nun zurückbekommen habe ist mir auf dem Kaufbeleg mit Seriennummer und Art der Zahlung aufgefallen, dass die Serienummer mit der auf der OV und dem Gerät übereinstimmt allerdings die Karte mit der bezahlt wurde definitiv nicht meine Geldkarte ist und nicht mal meine Bank. Dazu muss erwähnt werden, dass die Servicekraft, bei Abgabe des Gerätes zum Einschicken, zu dieser Seriennummer Einträge von August und Januar gefunden hat und mich fragte, ob das Gerät bereits schon einmal eingeschickt wurde von mir, was nicht der Fall ist... Ich habe da schon die Vermutung gehabt, dass das Gerät schon einmal verkauft wurde und die falsche Geldkartennummer erhärtet diese Vermutung. Media Markt stellt sich in jeglicher hinsicht quer.
Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat Ratschläge?
2 Antworten
Das BGB ist etwas komplizierter als man denkt, besondern bei solchen Fällen.
Falls du ein Gerät kaufst und es dir nach 1 Monat runterfällt, könnte dir ja auch niemand beweisen, dass es nicht schon bei Kauf so war, richtig?
Aus diesem Grund muss der Verkäufer eben nicht alles Beweisen, auch nicht innerhalb der ersten 6 Monate. Ein kleiner Ausschnitt einer externen Seite:
Gibt es Ausnahmen von der gesetzlichen Vermutung bei Auftreten von Mängeln innerhalb von sechs Monaten?Ja. Nach § 476 BGB versagt die Beweislastumkehr dann, wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar ist.
Der Ausschluss der Vermutungswirkung wegen der Art der Sache greift vor allem bei leicht verderblichen Waren, also insbesondere Lebensmitteln da bei diesen davon ausgegangen werden kann, dass sie sich erst nach Gefahrübergang durch natürliche Prozesse beim Käufer verschlechtert haben.
Beispiel: Kauf von Gemüse, das ungekühlt nach kurzer Zeit verdirbt.
ist zwar nun schon auch paar Tage her,
aber hast du evtl. schonmal bei MM nachgefragt wie es kommt dass das Gerät schonmal verkauft war und dir als neu verkauft wurde? sofern du das nachweisen kannst, und MM das als neu (und nicht generalüberholt) verkauft hat, ist dies Betrug und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückerhalten.
notfalls dazu einen Anwalt beauftragen.