Mahnung per E-Mail möglich?

7 Antworten

Es gab damals natürlich auch eine Anschrift, jedoch arbeitet er mit dieser Firma nicht mehr zusammen.

Was soll das denn für ein Konstrukt sein? Es ist ziemlich egal, mit welchen Firmen er zusammenarbeitet. Dein Arbeitgeber muss doch auch dann eine "eigene" Adresse haben.

Niemand muss auf eine Mahnung reagieren. Reagiert man nicht, passiert erst einmal ueberhaupt nichts.

Was du zustellen lassen solltest, waere ein gerichtlicher Mahnbescheid. Das ist auch mit "Einleitung des Mahnverfahrens" gemeint und eben nicht eine einfache Mahnung.

Eine E-Mail als Mahnung ist grundsätzlich zulässig, allerdings kann der Empfänger recht einbfach behaupten, er hätte keine E-Mail erhalten, wobei du quasi keinerlei Chance hast, diese Aussage zu widerlegen.

Deshalb ist es ratsam, ein Mahnverfahren per Post zu versenden, am Besten mittels Einschreiben mit Rückschein sowie Zeugen beim Versenden, sodass auch bewiesen ist, dass das, was du abgeschickt hast, auch tatsächlich eine Mahnung war.

Destranix  13.09.2019, 17:16

Ach und übrigens: Wie schoneinmal erwähnt kommt der Schuldner bei Geldschulden möglicherweise automatisch in Verzug.

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Zulässig ja, aber nicht beweisbar. Mahnen kannst Du natürlich auch per Email, aber der Empfänger kann behaupten, die Mail nicht bekommen zu haben. Eine gerichtsfeste Zustellform ist die Email leider nicht.

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig_87558

Luciversangel  13.09.2019, 17:18

Das ist so nicht ganz richtig.

Als Beweis kann man sich eine Kopie von der gesendeten Mail ausdrucken!

Dann kann der Empfänger hoch und weit springen!

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Benediktiner  13.09.2019, 17:20
@Luciversangel

Aber was machst Du, wenn der Empfänger schlichtweg abstreitet, die Email bekommen zu haben? Sie ist im Spam-Filter hängen geblieben, oder der Absender hat die Email nie versendet, oder der Empfänger fragt diese Email-Adresse nicht mehr ab .. und, und, und .. Ich denke, man kann da schon rauskommen, wenn man will. Und ein Einschreiben ist jetzt nicht SO teuer, und ist somit für mich der richtige, weil gerichtsfeste Weg.

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Du brauchst eine ladungsfähige Adresse. E-Mail ist ungefähr so rechtsgültig wie eine mündliche nebenabsprache, also gar nicht.

Schreib eine ordentliche Rechnung mit Mahnung an die richtige Adresse.

Familiengerd  13.09.2019, 17:44
rechtsgültig wie eine mündliche nebenabsprache, also gar nicht

Wie kommst Du denn darauf, dass mündliche Nebenabsprache nicht rechtsgültig seien?!?

Diese Aussage ist so allgemein einfach falsch - das Beweisproblem einmal außer Acht gelassen.

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