Mahnung per E-Mail möglich?
Ein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir Geld für einen Auftrag (Selbstständig). Habe bereits eine Frage zu diesem Thema gestellt und mir wurde geraten ein Mahnverfahren einzuleiten.
Nun meine Frage: Gilt die Mahnung als zugestellt wenn ich sie per Email sende?
Habe aktuell nur eine Rufnummer und Email Adresse. Es gab damals natürlich auch eine Anschrift, jedoch arbeitet er mit dieser Firma nicht mehr zusammen. Natütlich könnte ich dort anrufen und versuchen die neue Anschrift herauszufinden, jedoch wollte ich erstmal hier um Rat fragen.
Der aktuelle Stand: Hatte vor eineinhalb Monaten die Rechnung mit 30 tägiger Frist per E-Mail gesendet. Nach Ablauf der Frist habe ich ihn angerufen, woraufhin er überrascht tat und sagte er hätte noch keine Rechnung erhalten (E-Mail Adresse ist die gleiche über die wir schon kommunziert haben und die er in der Vergangenheit als Geschäfts Email Adresse angegeben hat). Er sagte er würde sich darum kümmern wenn er aus dem Urlaub zurückkehrt. Daraufhin schickte ich ihm ein Screenshot von der Email wo man Datum und Email Adresse des Empfängers sieht. Ich fragte ob die Adresse korrekt sei und wann er aus dem Urlaub zurückkehrt. Diese Nachricht hat er gelesen (whatsapp) aber seit nun mehr 4 Tagen nicht geantwortet
7 Antworten
Es gab damals natürlich auch eine Anschrift, jedoch arbeitet er mit dieser Firma nicht mehr zusammen.
Was soll das denn für ein Konstrukt sein? Es ist ziemlich egal, mit welchen Firmen er zusammenarbeitet. Dein Arbeitgeber muss doch auch dann eine "eigene" Adresse haben.
Niemand muss auf eine Mahnung reagieren. Reagiert man nicht, passiert erst einmal ueberhaupt nichts.
Was du zustellen lassen solltest, waere ein gerichtlicher Mahnbescheid. Das ist auch mit "Einleitung des Mahnverfahrens" gemeint und eben nicht eine einfache Mahnung.
Musst du beim Gericht beantragen. Das stellt den Mahnbescheid dann auch zu.
Geht auch online. Schaust du hier: https://www.mahngerichte.de/de/online-mahnverfahren.html
Eine E-Mail als Mahnung ist grundsätzlich zulässig, allerdings kann der Empfänger recht einbfach behaupten, er hätte keine E-Mail erhalten, wobei du quasi keinerlei Chance hast, diese Aussage zu widerlegen.
Deshalb ist es ratsam, ein Mahnverfahren per Post zu versenden, am Besten mittels Einschreiben mit Rückschein sowie Zeugen beim Versenden, sodass auch bewiesen ist, dass das, was du abgeschickt hast, auch tatsächlich eine Mahnung war.
Ach und übrigens: Wie schoneinmal erwähnt kommt der Schuldner bei Geldschulden möglicherweise automatisch in Verzug.
Zulässig ja, aber nicht beweisbar. Mahnen kannst Du natürlich auch per Email, aber der Empfänger kann behaupten, die Mail nicht bekommen zu haben. Eine gerichtsfeste Zustellform ist die Email leider nicht.
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig_87558
Das ist so nicht ganz richtig.
Als Beweis kann man sich eine Kopie von der gesendeten Mail ausdrucken!
Dann kann der Empfänger hoch und weit springen!
Aber was machst Du, wenn der Empfänger schlichtweg abstreitet, die Email bekommen zu haben? Sie ist im Spam-Filter hängen geblieben, oder der Absender hat die Email nie versendet, oder der Empfänger fragt diese Email-Adresse nicht mehr ab .. und, und, und .. Ich denke, man kann da schon rauskommen, wenn man will. Und ein Einschreiben ist jetzt nicht SO teuer, und ist somit für mich der richtige, weil gerichtsfeste Weg.
Du brauchst eine ladungsfähige Adresse. E-Mail ist ungefähr so rechtsgültig wie eine mündliche nebenabsprache, also gar nicht.
Schreib eine ordentliche Rechnung mit Mahnung an die richtige Adresse.
rechtsgültig wie eine mündliche nebenabsprache, also gar nicht
Wie kommst Du denn darauf, dass mündliche Nebenabsprache nicht rechtsgültig seien?!?
Diese Aussage ist so allgemein einfach falsch - das Beweisproblem einmal außer Acht gelassen.
Danke für die Erklärung, für mich ist das noch Neuland. Kann man den gerichtlichen Mahnbescheid per E-Mail einleiten oder nur per Post?